Zwischen Klient*innen vermitteln

Stichwörter:

  • Zwei oder mehrere Klient*innen(gruppen) (Wohngruppe, Familienmitglieder etc.) stehen in einem Konflikt miteinander.

  • Der Organisationsauftrag ermöglicht den Professionellen der Sozialen Arbeit bei Konflikten zu vermitteln und mit den betroffenen Klient*innen ist ein Auftrag zur Konfliktvermittlung ausgehandelt bzw. mind. vereinbart.

  • Professionelle der Sozialen Arbeit verfügen über Fachwissen zu Konflikten (Definition, Funktionen, Charakteristika von Konflikten etc.) sowie über Methodenwissen zur Konfliktbearbeitung (Rolle, Haltung, Methoden etc.) und sind fähig, bei Konflikten situationsangepasst zu vermitteln.

  • Professionelle der Sozialen Arbeit klären im Vorfeld ihren Auftrag im Zusammenhang mit der Konfliktvermittlung mit den Klient*innen.

  • Professionelle der Sozialen Arbeit achten darauf, dass sie die Selbstwirksamkeit, Empathie- und Reflexionsfähigkeit der Konfliktbetroffenen fördern und unterstützen.

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