Stichwörter:

  • Sozialarbeiterin hilft dem Klienten, seine Erwartungen und Ziele zu klären
  • Gemeinsam definieren sie die Zusammenarbeit und die Verantwortlichkeiten
  1. Der Klient kann seine Hilflosigkeit (bei der Erreichung seiner selbstgesteckten Ziele) mit der PSA thematisieren.
  2. Der Klient hat ein Mitgestaltungsrecht, wird in seiner Individualität respektiert und als voll handlungsfähiger Partner ernst genommen.
  3. Der Klient wird entsprechend seinen individuellen Handlungsmöglichkeiten zielgerichtet und bedarfsorientiert in seinem eigenen Tempo begleitet.
  4. Es ist zu berücksichtigen, dass die gemeinsam ausgehandelten Ziele in die aktuelle Lebenssituation von Klienten*innen passen müssen, damit diese handlungsleitend wirken und umgesetzt werden können.
  5. Die Ziele werden so vereinbart, dass der Klient Verwirklichungschancen erkennen und sich in seinen Fähigkeiten, (insbesondere die Fähigkeiten Integrität, Gesundheit und Bindung) möglichst kompetent erleben kann.
  6. Der Klient erfährt den Beratungskontext der Sozialhilfe durch gemeinsames Zieldesign als Möglichkeit selbstwirksamen Handelns.
  7. Die PSA durchbricht den beratungsindizierten Widerstand des Klienten durch adäquaten Beziehungsaufbau und motivierende Gesprächsführung

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