Wohlverstandenes Interesse der Klient*innen wahren

Stichwörter:

  • KlientInnen schaden aus sozialarbeiterischer Sicht sich selbst und/oder ihrem Umfeld und/oder es besteht die Gefahr, gesetzliche Vorgaben zu verletzen. 
  • KlientInnen sind sich den schädlichen Folgen ihres Verhaltens nicht bzw. zu wenig bewusst oder sie verfügen nicht über die Ressourcen, einen Schaden abschätzen bzw. erkennen zu können. 
  • SozialarbeiterInnen übernehmen einen Teil der Verantwortung für die KlientInnen, im günstigen Fall mit deren Einverständnis, im Notfall aber auch gegen deren Willen. 
  • Die Sozialarbeiterin beschreibt mögliche Konsequenzen dieses Verhaltens und gibt dem Klienten die Möglichkeit, sich aktiv zu entscheiden. 

 

Struktur-Qualität

  • Die PSA handelt nach dem gesetzlichen Auftrag und in ihrer professionellen Rolle als Sozialarbeiterin.

 Prozess-Qualität

  • Die PSA nutzt die gute Beziehung zum Klienten als positive Gesprächsbasis.
  • Die PSA ist fähig, den Klienten mit entsprechenden Methoden zu einer Verhaltensänderung zu motivieren.
  • Der Beratungsprozess ist so gestaltet, dass der Klient genügend Zeit hat, seine Ambivalenz zu erkunden und in die Selbstwirksamkeit zu kommen.
  • Die PSA übernimmt im Sinne des gesetzlichen Auftrags und in ihrer Rolle als Sozialarbeiterin Verantwortung, indem sie dem Klienten Konsequenzen seines Verhaltens aufzeigt und ihm die Möglichkeit gibt, sich aktiv zu entscheiden. 

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