Unter erschwerten Bedingungen beraten

Stichwörter:

  • Klient*innen werden durch eine entsprechend autorisierte Behörde (bspw. KESB) zur Zusammenarbeit mit Professionellen der Sozialen Arbeit verpflichtet

  • Klient*innen verfügen über kaum erkennbare Motivation für die Zusammenarbeit mit Professionellen der Sozialen Arbeit. Eine Zusammenarbeit kommt insbesondere dadurch zustande, dass Betroffene einschneidende Sanktionen (bspw. Gefährdungsmeldung, Verlust von bestimmten Rechten, Privilegien etc.) vermeiden wollen und einen grossen Leidensdruck verspüren

  • Klient*innen sind zunächst nicht in der Lage, einen Mehrwert in einer Zusammenarbeit mit den Professionellen der Sozialen Arbeit zu erkennen

  • Klient*innen zeigen sich wenig offen und bereit für eine Zusammenarbeit. Dies kann sich sehr unterschiedlich äussern: offen-aggressive Formen (Widerspruch, Wut, Beschimpfungen, Drohungen etc.) sowie passive Formen (Termine und/oder Vereinbarungen nicht einhalten, bagatellisieren, vordergründiges Zustimmen bzw. sozial angepasstes Verhalten etc.)

  • Professionelle der Sozialen Arbeit wissen um den speziellen Rahmen des Pflicht-/Zwangskontextes und sind methodisch fähig, Klient*innen mit einer unvoreingenommenen, wertschätzenden und ressourcenorientierten Haltung zu begegnen, eine Auftragsklärung vorzunehmen sowie Räume für Selbstbestimmung und Autonomie innerhalb des Zwangskontextes aufzuzeigen

  • PSA sind in der Lage, der Klientel in verständlicher Sprache, inhaltlich klar (Sachebene) und auf der Beziehungsebene zugewandt die Konsequenzen bei Nichteinhalten der autoritativ definierten Rahmenbedingungen aufzuzeigen

  • Professionelle der Sozialen Arbeit sorgen dafür, dass die Klient*innen darüber informiert sind, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit der Pflicht-/Zwangskontext nicht mehr erforderlich ist. In Zusammenarbeit mit der Klientel vereinbaren sie wiederkehrende Anlässe zur Überprüfung, inwiefern diese Voraussetzungen erfüllt sind und der Pflicht-/Zwangskontext seine Sinnhaftigkeit verloren hat

  • Die Klientel erhält unter Berücksichtigung des Pflicht-/Zwangskontextes soviel Mitgestaltungsmöglichkeiten wie möglich und kann seine/ihre Wünsche und Bedürfnisse in die Prozessgestaltung einbringen

  • Professionelle der Sozialen Arbeit sind methodisch fähig, den Prozess so zu gestalten, dass sich der Handlungsspielraum der Klientel erweitert und Selbstwirksamkeit, Autonomie und Selbstständigkeit gefördert werden

  • Professionelle der Sozialen Arbeit verbünden sich mit den Ressourcen der Klientel, stärken diese bewusst und respektieren Autonomie und Selbstbestimmungsmöglichkeit der Klientel innerhalb des Pflicht-/Zwangskontextes

  • Professionelle der Sozialen Arbeit verstehen Widerstand bzw. offen-aggressive und passive Formen des Widerstands als eine Form von Kooperation und Beziehungsangebot und nutzen diese aktiv für die Prozessgestaltung

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