Die Umstände, welche eine anwaltschaftlichen Vertretung erfordern, sind der Klientel wie den Professionellen der Sozialen Arbeit klar: Professionelle der Sozialen Arbeit sind fähig, in Zusammenarbeit mit der Klientel die Umstände zu eruieren sowie verständlich und nachvollziehbar festzuhalten.
Die Teilbereiche und/oder Aufgaben, in denen Professionelle der Sozialen Arbeit sich für die Klientel einsetzen, sind im Gespräch herausgearbeitet, definiert und festgehalten.
Professionelle der Sozialen Arbeit erarbeiten im Gespräch mit der Klientel, unter welchen Voraussetzungen die Klientel die eigenen Bedürfnisse, Anliegen, Interessen und/oder Rechte wieder selbständig ausüben kann und halten dies fest.
Professionelle der Sozialen Arbeit setzen sich im Einverständnis der Klientel dafür ein, dass zuständige Stellen darüber in Kenntnis gesetzt werden, wenn Klient*innen ihre Bedürfnisse, Anliegen, Interessen und/oder Rechte nicht mehr ausreichend selbständig ausüben können
Professionelle der Sozialen Arbeit setzen sich dafür ein, dass zuständige Stellen darüber in Kenntnis gesetzt werden, wenn Klient*innen ihre Bedürfnisse, Anliegen, Interessen und/oder Rechte nicht mehr ausreichend selbständig ausüben können und sich damit unter Umständen gefährden (Verwahrlosung, Verschuldung etc.)
Professionelle der Sozialen Arbeit, welche, vereinbart mit der Klientel oder von Gesetzes wegen, die Interessen und/oder Rechte von Klientel vertreten, informieren die Klientel umfassend und transparent über ihre Prozessgestaltung (Vorgehensweisen, Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten, Absprachen etc.).
Sie überprüfen wiederkehrend in Zusammenarbeit mit der Klientel, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, damit sich die Betroffenen wieder selbständig vertreten bzw. für sich einsetzen können.
Persönlichkeitsrechte, Autonomie und Selbstbestimmung der Klientel werden durch die Professionellen der Sozialen Arbeit gewahrt.