Situationsmerkmale
- KlientInnen können ihre Rechte nicht selber einfordern, weil die Machtverhältnisse schwer zu ihren Ungunsten verteilt sind und ihnen der Zugang zu einer Verhandlung gar nicht offen steht.
- Der Sozialarbeiter, die Sozialarbeiterin setzt sich anwaltschaftlich für die Interessen der KlientInnen ein.