Mit Klient*innen verhandeln

Stichwörter:

  • Die Ziele für die Zusammenarbeit zwischen Sozialarbeiter*innen und Klient*innen und die Vorstellungen über die Vorgehensweise gehen bei den Beteiligten (Klient*innen, andere am Problem oder der Lösung Beteiligte, PSA aus deren professionellen Sichtweise, das offizielle Mandat, denen PSA verpflichtet sind) auseinander.
  • Mit Hilfe geeigneten Verhandlungstechniken schaffen PSA eine gemeinsame Ausgangslage, auf deren Hintergrund Vereinbarungen möglich sind.
  • PSA unterliegen dem Spannungsfeld des Tripelmandates und sind bestrebt allen Perspektiven gerecht zu werden.
  • Die/der PSA erklärt den Klient*innen die Rahmenbedingungen und zeigt Konsequenzen von Verhaltensweisen auf, so dass die Klient*innen diese berücksichtigen können.
  • Die Klient*innen benötigen beim Erschliessen von Ressourcen die Unterstützung der PSA.

Arbeitsbeziehung

  • Eine auf Vertrauen und Respekt basierende Arbeitsbeziehung wird als kontinuierliche Aufgabe über den gesamten Beratungsprozess hinweg gestaltet und aufgebaut und mit verschiedenen Methoden der Gesprächsführung gestärkt.
  • Eine Balance zwischen dem Bearbeiten von Themen (Inhalten) und dem Aufbau einer Arbeitsbeziehung ist im Gespräch hergestellt.
  • Mit dem strukturell bedingten asymmetrischen Verhältnis in der Arbeitsbeziehung wird offen und transparent umgegangen.

Beratung

  • Den Klient*innen wird in der Beratung wertschätzend, emphatisch und kongruent begegnet.
  • Widerstände und Bewältigungsstrategien werden erkannt und als Chance verstanden für die weitere Zusammenarbeit.
  • Ein Aushandlungsprozess, auf dessen Grundlage gemeinsame Zielvereinbarungen möglich und die für die Klient*innen umsetzbar sind, findet statt.
  • Klient*innen werden in der Beratung mit ihren Themen und Anliegen ernst genommen – Bedrohungen werden abgebaut und eine sichere Atmosphäre herrscht vor.

PSA

  • Mit dem Spannungsfeld von Hilfe und Kontrolle wird adäquat umgegangen; das Handeln wird unter Berücksichtigung des Berufskodexes und der Menschenrechte, wissenschaftlich und ethisch fundiert begründet.
  • Eigene Emotionen werden im oder nach dem Gespräch erkannt und reflektiert, um handlungsfähig zu bleiben.
  • Grenzen werden erkannt und im Gespräch fachlich adäquat kommuniziert.
  • Die Erwartungen der einzelnen Akteure werden hinsichtlich des Triplemandats abgewogen und eine dahingehend reflektierte Position bezogen.
  • Rechtliche und organisationale Rahmenbedingungen, die das eigene professionelle Handeln im Gespräch beeinflussen, werden berücksichtigt.
  • Dass Klient*innen unterschiedliche Zugänge zur Erfüllung universeller und kultureller Ziele haben wird erkannt. Unterstützende Massnahmen für diesen Prozess werden eingesetzt.
  • Ängste der Klient*innen werden im Gespräch ernst genommen und angesprochen.
  • Der Ermessens- und Handlungsspielraum wurde ausgelotet, das eigene Handeln ist dabei fachlich und ethisch begründet worden.

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