Mit Klient*innen verhandeln / Kontext Jugendamt

Stichwörter:

Die Mutter (KM) eines 14-jährigen Jungen (K) stellt eine telefonische Anfrage auf Beratung bei der Mitarbeiterin des Allgemeinen Sozialen Dienstes (PSA) des Jugendamtes. Sie gibt am Telefon an, dass ihr Sohn Probleme mit seinem Vater hat und gerne zu ihr ziehen möchte.

Die PSA lädt zu einem gemeinsamen Klärungsgespräch beide Elternteile ein. Die Studentin im Praxissemester (P) führt das erste Beratungsgespräch, in welchem die KM dem KV Vorwürfe macht bezüglich der Wohnsituation, Liebesentzug gegenüber K und anderen spezifischen Gefährdungssituationen. Der KV streitet alle Vorwürfe ab, kann sich nicht vorstellen, dass K geäußert hat zur KM ziehen zu wollen und stellt seinerseits klar, dass er aus bestimmten Gründen, welche für die P und die PSA unklar bleiben, einem Umzug nicht zustimmen würde. Der KV lädt dann die P ein, sich mit K zum Hausbesuch zu treffen, welches die P in Anspruch nimmt.

Während des Hausbesuches äußert K ganz deutlich, dass er nicht mehr beim KV leben möchte. Er gibt gleiche Gründe an, die bereits die KM geschildert hatte. Nach einer Rückversicherung der P, die vertraulichen Informationen weitergeben zu dürfen, lädt die P nach Rücksprache mit der PSA die beiden Elternteile zum erneuten Vermittlungsgespräch ein.

Erste Sequenz: Erläuterung des Anliegens  und Reaktion der Klienten

Der KV und die KM betreten zum erneuten gemeinsamen Vermittlungsgespräch das Büro der PSA und der P. Nach einer kurzen Rekapitulation der vorangegangenen Geschehnisse durch die P erläutert diese den Willen von K zur KM ziehen zu wollen.

Der KV ist sichtlich erschüttert. Die P fragt den KV wie er sich dabei fühlt, so etwas zu hören und ob er mit der Entscheidung K’s gerechnet hat. Der KV wirkt sehr aufgewühlt und beginnt zu debattieren, dass ein Umzug unter keinen Umständen infrage kommen würde. Er kann und möchte jedoch weiterhin nicht genau erläutern, warum er einem Umzug nicht zustimmen kann. Außerdem würde die KM sich erst so bemühen und den K unnötig verwöhnen, seit er eine neue Lebenspartnerin habe.

Reflection in Action

  • KM kognitiv:      Sicherheit darüber, dass das Jugendamt (JA) jetzt hilft; gibt die Verantwortung und Organisation an das JA ab
  • KM emotional:    Hoffnung; Vorfreude
  • KV kognitiv:       Lösungsstrategie „ausrasten“; Meinung durchsetzten; Kontrolle behalten
  • KV emotional:    Versagensgefühl; fühlt sich bloßgestellt
  • PSA kognitiv:      Vermittlungsauftrag; Auftrag klären; Situation klären; abwarten
  • PSA emotional:   überrascht, gespannt

 

 

Zweite Sequenz: Erörterung des Ablaufs durch PSA

Die P erklärt, dass die Eltern zwar das gemeinsame Sorgerecht haben, aber dass zunächst dem KV das Aufenthaltsbestimmungsrecht innewohnt. Dennoch ist im Falle einer familiengerichtlichen Anhörung zur Änderung des Aufenthaltes von K dieser anzuhören und aufgrund seines Alters auch im erheblichen Maße nach Prüfung nachzukommen. Die Eltern sollten versuchen, im Sinne von K die Angelegenheit auf der Elternebene zu klären. Ein gerichtliches Verfahren ist eine große Belastung für Kinder und die Beziehung zwischen dem Kind und den Elternteilen.

Reflection in Action

  • KM kognitiv:      Verständnislos über Gesetzeslage; „Warum reicht Wunsch des Kindes nicht?“
  • KM emotional:   Hoffnung schwindet; Angst vor Bloßstellung; Sorge
  • KV kognitiv:       sieht Gesetz auf seiner Seite; sein Recht ist vordergründig
  • KV emotional:    fühlt sich sicher
  • PSA kognitiv:     Neutral bleiben; Appell an Vernunft; deeskalieren; Augenmerk aufs Kind lenken
  • PSA emotional:  Ergriffenheit; innerlicher Versuch, keine Partei zu ergreifen

 

 

Dritte Sequenz: Versuch des Einlenken durch die Mutter

Die KM versucht auf den KV umzustimmen, den Umzug außergerichtlich zu klären einzureden, die Sache außergerichtlich zu klären. Dieser verlässt dennoch genervt den Raum.

Reflection in Action

  • KM kognitiv:      Versuch, KV zu beruhigen
  • KM emotional:   gestresst in allen Bereichen
  • KV kognitiv:       Lösungsstrategie: Flucht; fühlt sich weiterhin im Recht
  • KV emotional:    Sicherheit über Entscheidung
  • PSA kognitiv:     neutral bleiben, keine Lösung zur Hand
  • PSA emotional:  Enttäuschung; Frage nach eigenem Scheitern; Angst um das Kind

 

 

Vierte Sequenz: Sozialarbeiter/in ebnet weitere Zusammenarbeit

Die PSA erklärt der KM, dass es nun ihre Aufgabe sei, K trotzdem ein gutes Gefühl zu geben. Sie soll keine überstürzten Handlungen bezüglich des Familiengerichtes unternehmen und sich eventuell den Rat eines Anwaltes einholen. Die P erklärt, sich mit K noch telefonisch in Kontakt zu setzen, um ihm nochmals anzubieten, in Notsituationen einen Ansprechpartner beim Jugendamt zu haben und ihn über die Ergebnisse des Elterngespräches zu informieren.

Reflection in Action

  • KM kognitiv:      Sprachlosigkeit
  • KM emotional:   fühlt sich gelähmt; Hilflosigkeit; Ratlosigkeit
  • PSA kognitiv:     Ebnet weitere Zusammenarbeit; gibt Rat/Tips für weiteren Umgang; Abwarten
  • PSA emotional:  denkt an das Kind und seine Gefühle; Sorge

Überblick:

Erklärungswissen
Reifung, Ablösung und Ambivalenzen in der Pubertät; Übergänge; Wandel der Institution „Familie“; Wandel der Gesellschaft: Patchwork; Rechtliche Aspekte: Elterliche Sorge und Umgang; Lebenswertorientierung (Thiersch); Resilienz (Conen 2002); Bindungstheorie (Bowlby 1973 und Ainsworth 1978)

Interventionswissen
Systemische Beratung (Schlippe/Schweitzer); Mediation und Konfliktmanagement (Reiner/ Ripke); Lösungsorientierte Beratung (Bamberger); Kommunikation (Watzlawick)

Organisations- und Kontextwissen
Aufgaben und Auftrag des Jugendamtes 

Fähigkeiten
Deskalierend einwirken können; Emphatische Fähigkeiten; Ruhe bewahren können; realistische Wahrnehmung  und Einschätzung von Situationen; reflektiertes Handeln

Organisationelle-, Infrastrukturelle-, Zeitliche und Materielle Vorraussetzungen
Zeitlich eingeschränkter Handlungsrahmen in der Arbeit des ASD`s (mehr Möglichkeiten durch Einsatz der studentischen Hilfskraft); Kombination von eigener Haltung und Auftrag des Jugendamtes (Doppelmandat) 

Wertewissen
Wertschätzende und allparteiliche Haltung den Klienten gegenüber; Selbstwirksamkeit fördern; Selbstbestimmung und Partizipation fördern (Kind)

Erfahrungswissen
Erfahrungen mit Kindern, die sich in der Adoleszenz befinden; Selbsterfahrung mit Scheidung der Eltern; Erfahrungen mit ambivalentem  Verhalten von Kindern; Erfahrung in Gesprächen mit Jugedlichen und Kindern im Kontext Jugendamt (ASD)

 

 

5.1      Erklärungswissen – Warum handeln die Personen in der Situation so?

Bindungstheorie (John Bowlby)
Bowlbys Theorie der Bindung dient dem Verständnis von kindlichem Verhalten und späterem Verhalten in Beziehungen im Erwachsenenalter. Bindung beschreibt nach Bowbly ein starkes emotionales Band, welches zwischen dem Säugling und der Bezugsperson besteht. Es gibt eine primäre (meist die Mutter) Bezugsperson und damit einhergehend eine sogenannte Rangfolge, mit weiteren Bezugspersonen. Des Weiteren wird jeder Mensch mit einer Bindungsmotivation geboren. Das Bedürfnis nach Nähe wird besonders in Situationen der Angst oder Trennung aktiviert und die Bezugsperson bietet dann den „sicheren Hafen“ und kann das aktive Bindungssystem des Kindes beruhigen, in dem die Person zum Beispiel Körperkontakt sucht. (vgl. Bowlby, S 23ff., 1987)

Im Laufe der verschiedenen Entwicklungsphasen des Kindes wird das Vertrauen und die Verlässlichkeit zur Bezugsperson gebildet. So entwickelt sich beispielweise ein Verständnis darüber, ob die Bezugsperson nach Verlassen wiederkehrt, beispielsweise um das Kind irgendwo abzuholen. Somit zeigt das Bindungsverhalten des Kindes im Umkehrschluss das Fürsorgeverhalten der Bezugsperson. Durch immer wiederkehrende Situationen entstehen Erwartungshaltungen beim Kind. Diese nennt man innere Arbeitsmodelle. Die daraus entstehenden Bindungsstile, grob unterschieden in sichere und  unsichere Bindung, bestimmen die weitere Entwicklung eines Menschen und haben grundlegende Konsequenzen (vgl. Bowlby, S44ff., 1980)

In Bezug auf die ausgewählte Schlüsselsituation sehe ich die Bindungstherme Bowlbys ebenfalls als grundlegend an. Das Wissen darüber scheint mir in jeglichen Bereichen der Sozialen Arbeit als ausgesprochen wichtig. Hieraus lassen sich nicht nur Rückschlüsse auf Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen leiten, sondern ebenfalls ergeben sich Erkenntnisse über Verhaltensweisen der Eltern. Das Bindungsverhalten nimmt Einfluss auf den Umgang mit Trennung sowie das Ablösen der adoleszenten Kindern, welches Themen sind, die sich auf  die ausgewählte Schlüsselsituation beziehen.

Ablösung in der Adoleszenz
Die Zeit der Adoleszenz meint im allgemeinen Sinne den Übergang der Kindheit zum Erwachsensein. Diese Zeit bringt unterschiedliche konfliktbehaftete Themen mit sich, wie Autonomiebestrebungen und den Umgang mit der eigenen Sexualität. (vgl. Lempp, 1987). Das Streben nach Zuwachs an Autonomie bedeutet gleichzeitig die allmähliche Ablösung vom Elternhaus. Dieser natürliche und unvermeidliche Prozess ist Teil der Entwicklung eines jeden jungen Menschen. (vgl. Figdor, S.13, 2003) Der Konflikt des jungen Menschen liegt in der Ablösung und dem einhergehenden Verlust der sicheren Basis ‚Elternhaus’, sowie in dem stärker werdenden Verlangen nach Selbstständigkeit und Erwachsenwerden. (vgl. Figdor, S.87, 2003)

 

Loyalitätskonflikte bei Trennungs- oder Scheidungskindern
Die Trennung (oder Scheidung)  der Eltern löst, ähnlich des Ablösungsprozesses in der Adoleszenz, eine Vielzahl von Emotionen, Ängsten, Gefühlen und Gedanken beim jungen Menschen aus. So bedeutet Trennung ebenfalls den Verlust der sicheren Basis ‚Elternhaus’ wie sie es bisher kannten. Oft fühlen sich die Kinder auch schuldig und als Grund der Trennung.(vgl. Figdor, S.23, 2003) Während der Trennungsphase haben die Eltern wenig Gespür für die Bedürfnisse ihrer Kinder. Sie sind damit beschäftigt, ihr Leben in zwei verschiedene Richtungen zu ordnen und leiden mitunter selbst unter Ängsten der ungewissen Zukunft oder haben am Streit zu knabbern.

Kinder jedoch haben ein gutes Gespür dafür, was der andere Elternteil vom Kind erwartet. Sie schlagen sich abwechseld auf die Seite der Mutter oder des Vaters. Verschlimmert wird das Bedürfniss, Partei zu beziehen, wenn die Eltern den Streit offen vor den Kinder ausleben (Largo/Czernin, S.67, 2004). Dieser Loyalitätskonflikt bezieht sich nicht nur auf den Zeitraum vor oder während der Trennung. Gerade mit der Frage des späteren Lebensmittelpunktes des Kindes sind starke Loyalitätskonflikte vorprogrammiert.

Die Frage nach: ‚Bei wem möchtest du denn leben’, bedeutet gleichzeitig, sich gegen den anderen zu entscheiden. Um diesem Konflikt zu entfliehen, wenden sich Kinder oft von einem Elternteil komplett ab. Dies bedeutet aber nicht, dass gerade dieser Elternteil der für den Lebensmittelpunkt des Kindes ungeeignetere wäre. (vgl. Figdor, S.205, 2003)

 

Systemische Ansätze im Beratungskontext des ASD
Die Beratung nach systemischen Ansätzen und die Nutzung systemischer Techniken hilft, die gesamte Familie in den Blick zu nehmen und deren Ressourcen besser zu erfassen, um zum Beispiel eine passende Hilfe installieren zu können. Für die Arbeit als systemische/r Berater/in ist allerdings eine kostspielige und lange Ausbildung nötig. Im Laufe des Studiums der Sozialen Arbeit bekommt man jedoch die Chance, einige Ansätze, Methoden und Techniken kennen zu lernen, um diese in der Praxis anzuwenden, oder sogar weiter auszubauen. Im Jugendamt konnte ich im Beratungskontext vieles davon wiederfinden. Nicht zuletzt durch den regen Ausstausch bei kollegialen Beratungen mit geschulten Systemiker/innen.

Bei der Trennungs- und Scheidungsberatung  besteht  über einen längeren Zeitraum Kontakt mit den Klienten. Die systemische Hypothesenbildung, das zirkuläre Fragen und Genogrammarbeit können Zugänge schaffen, Übersicht über das Familiensystem und die Problematiken zu erlangen, oder ermöglicht Perspektivwechsel bei den Klienten. (vgl. Schlippe/Schweitzer, S. 116 ff., 2007)

 

 

5.2      Interventionswissen – Wie kann ich als professionelle Fachperson handeln?

Zum Interventionswissen gehören neben verschiedenen Beratungsansätzen ebenfalls die rechtlichen Aspekte. Gerade für die Sozialarbeiter/innen im Allgemeinen sozialen Dienst des Jugendamtes ist das lückenlose Wissen und Arbeiten mit den Gesetzestexten unerlässlich. Unüberlegte Aussagen können schnell gegenteilig ausgelegt werden und können weitreichende Folgen für Klienten sowie für den/die Sozialarbeiterin selber haben.

Jede/r Sozialarbeiter/in lernt während ihres/sStudiums den Umgang mit Gesetztestexten. Um nicht den gesamten Gesetztestext wieder geben zu müssen, werde ich anhand des Falles die entscheidenden rechtlichen Aspekte herausarbeiten.

In der oben beschriebenen Schlüsselsituation hat es sich in einem vergangenen Rechtstreit zwischen den geschiedenen Eltern zugetragen, dass der Kindsvater einen Teil des gemeinsamen Sorgerechtes zugesprochen bekam, nämlich das Aufenthalsbestimmungsrecht. Das Sorgerecht steht beiden Eltern (verheiratet, wie hier der Fall) zunächst gemeinsam zu (§1627 BGB). „Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist bloß ein Teilbereich der Personensorge und beinhaltet das Recht, die Wohnung und den Wohnort des minderjährigen Kindes, den Konakt und den Umgang mit Dritten sowie das Aufsuchen bestimmter Örtlichkeiten zu bestimmen.“(Kretzschmar/Sander, S.74, 2013) Die Gründe konnten aus den vorliegenden Akten nicht ermittelt werden, da der Fall einige Jahre zurückliegt und diese auch weniger Bedeutung für die aktuelle Situation besitzen.

Das Anliegen der Mutter, welches sie an das Jugendamt im Sinne ihres Beratungsanspruches richtet (§18 SGBVIII, S.1696, Nomos) ist es, den Lebensmittelpunkt des Kindes zu verändern. Außerdem trägt sie Befürchtungen vor, welche auf Kindeswohlgefährdung zu überprüfen sind (§8a SGBVIII, S.90, Nomos). Die Aussagen der Mutter, der Sohn würde in beengten Wohnverhältnissen leben, würde zu siebt in einem Auto weite Strecken zurücklegen und beim Vater unter Liebesentzug leiden, könnten bei Bewahrheitung einer gerichtlichen Übertragung des Sorgerechts, oder Teile davon, ins Gewicht fallen.

Der Wille des Kindes ist von großer Bedeutung. Da das Kind bereits 14 jahre alt ist, würde eine Neugestaltung seines/ihres Lebensmittelpunktes ohne Einvernehmen praktisch nicht umzusetzen sein (vgl. Burschel, S.50, 2013). Daher ist es Aufgabe des Jugendamtes, den Willen des Kindes zu erfragen (§8 SGBVIII, S.1692, Nomos). Da sich das Kind, laut Mutter, bisher relativ klar zu seinem Willen geäußern hat, ist ein Hausbesuch eine gute Möglichkeit, alle Äußerungen der Mutter zu überprüfen. Eine sogenannte ‚§8a Abklärung’ aufgrund einer akuten Gefährdung war nach Annahmen einer erfahrenen Fachkraft nicht von Nöten.

Die anhaltende Ablehnung des Vaters in Bezug auf den Willen des Kindes macht es der/dem Sozialarbeiter/in schwer, im Machtbereich des Jugendamtes zu agieren. So läuft es oft darauf hinaus, das dass Anliegen zum Familiengericht gelangt  und dort der/die Fallverantwortliche/r Sozialarbeiter/in des Jugendamtes wiederum um Stellungnahme gebeten wird (§163 FamFg, Nomos, S.830, 2013). Das bedeutet, dass die vorherige Neutralität den Eltern gegenüber aufgehoben wird, um eventuell einseitig Stellung zu beziehen.

Um den Schritt zum Familiengericht zu verhindern gilt der Grundsatz „Einvernehmen ist Methode, Weg und Verfahrensgrundsatz.“ (Simons, S.130, 2013) Dafür bietet das Jugendamt den Eltern Ansprechpartner, Aufklärung, Beratung, sozialpädagogisches Hintergrundwissen und die wichtige Möglichkeit, sich gemeinsam mithilfe einer neutralen Person an einen Tisch zu setzen. Ein mediatives Konzept im Rahmen der Trennungs- und Scheidungsberatung entwickelte der Rechtsanwalt Roland Proksch. Dieses Konzept  beinhaltet ein kleinschrittiges Herangehen an den Klärungsprozess, was bedeutet, dass man sich an mehreren aufeinander folgenden Terminen in den Räumlichkeiten des Jugenamtes für gemeinsame Gespräche trifft. Die Fachkraft spielt die Rolle des Moderators und wendet Techniken, Methoden und Verfahren an, die jeweils gemeinsame Wünsche und Vorstellungen der Eltern herausarbeitet und in Handlungsschritte übersetzt. (vgl. Proksch, S.193 ff, 1993) Besonders in Konflikten der Trennung, den Umgang und die Sorge betreffend, sind eine Vielzahl von Emotionen wie Wut, Angst und Schuldgefühle beteiligt. Während des Mediationsprozesses werden besonders  Sachfragen (Unterhalt) und Beziehungsfragen (Lebensmittelpunkt) das Thema sein. (vgl. Bastine/Ripke, S.133, 2005)…

 

 

5.3      Erfahrungswissen – Woran erinnere ich mich, was kenne ich aus ähnlichen Situationen?

Aus Sicht des Jugendamtes ist die ausgewählte Schlüsselsituation klassisch im Alltag des Allgemeinen Sozialen Dienstes. Nach §18 SGB VIII haben Mütter und Väter einen Beratungsanspruch bezüglich der Ausübung der Personensorge und des Umgangs. Dieses Thema ist immer emotionsgeladen von Seiten beider Parteien. Deshalb kommt es überaus häufig zu Streitigkeiten und Uneinigkeiten. Einige verspätete Übergaben der Kinder bezüglich des Umgangs, vielleicht hat der Sohn oder die Tochter einige Male keine Lust am Wochenende zur Mama zu gehen und äußert dies, oder der Ex-Partner hat eine neue Lebenspartnerin gefunden. Dies kann auslösen, dass das Jugendamt zurate gezogen wird, um  eventuell Umgangsvereinbarungen neu zu regeln. Es ist oft schwierig einzuschätzen, welchen Anschuldigungen der Gegenpartei ernsthaftere Bedeutung zuzuweisen ist. So liegen Wahrheit und Unwahrheit oft dicht beieinander. Die fachlich-pädagogische Sicht ist für die Elternteile hier enorm wichtig, da es helfen kann, die Dinge ein wenig anders zu sehen.

Gerade was Loyalitäten der eigenen Kinder betrifft, kommt es zu “Schlüsselerlebnissen” der Eltern. Schon relativ junge Kinder haben Antennen für das, was ihre Eltern hören wollen. So war es dem Vater in oben genannter Schlüsselsituation völlig unverständlich, dass sein Sohn der Mutter regelmäßig sagte, er wolle zu ihr ziehen.

Ich selbst habe im Alter von sechs Jahren die Trennung und Scheidung meiner Eltern miterlebt und kann nun reflektiv betrachtet sich wiederholende Muster der Beratungsfälle wieder erkennen. Meist ungewollt nehmen die Eltern Einfluss auf ihre Kinder, die beide Eltern “gleichermaßen” lieben. Daraufhin werden die Kinder zum ‚Therapeuten’ und versuchen gar, die zerbrochene Beziehung wieder zu flicken.

Das Kind in oben genannter Schlüsselsiuation ist bereits vierzehn Jahre alt. Da er sich das Zimmer mit zwei weiteren Kindern teilen muss, hat es keinerlei Rückzugsmöglichkeiten. Der sich in der frühen Adoleszenz befindliche Junge sieht seine Möglichkeiten der Selbstentfaltung deutlich besser gegeben, wenn er zu seiner Mutter zieht. Dieses Verhalten von äußerlichem ‚Egoismus’ habe ich in weiteren vergleichbaren Fällen beobachten können.  

 

 

5.4      Organisations- und Kontextwissen – Welche Rahmenbedingungen beeinflussen mein Handeln?

 Das Jugendamt ist, wie gewöhnlich, zweigliedrig aufgeteilt in den Verwaltungsteil sowie den Jugendhilfeausschuss. Der ASD stellt einen Teil der öffentlichen kommunalen Verwaltung dar. Die Fachkräfte haben regionale Zuständigkeitsbereiche, die sich innerhalb einer Stadt oder eines Landkreises auf abgegrenzte Gebiete bezieht (vgl. Maly, 2011, S.20).

Für den ASD beinhaltet das achte Sozialgesetzbuch Leistungen, im Sinne von Hilfen und Aufgaben, welche genau definiert werden und für die öffentliche Jugendhilfe verpflichtend sind. Das Bürgerliche Gesetzbuch mit den bestimmten Abschnitten des Familienrechts über Verwandtschaft und Abstammung, elterliche Sorge, Unterhaltspflicht, Beistandschaft und Annahme des Kindes, bietet für den ASD die gesetzliche Grundlage in der Kinder- und Jugendhilfe. Außerdem gibt es weitere Gesetze, die häufig Beachtung finden müssen, wie das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), welches die Gesetze der Adoptionsvermittlung beinhaltet. Auch das Unterhaltsvorschussgesetz (UnterhVG), das SGBI (allgemeiner Teil) und das SGBX (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz), das Jugendgerichtsgesetz (JGG) sowie das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KGG) sind weitere Gesetzte, die direkt mit der Arbeit des ASDs in Verbindung stehen. Ebenfalls sind im Grundgesetz (GG) wichtige Bestimmungen der Kinder- und Jugendhilfe enthalten. So heißt es in Artikel 3 Abs. 1 des GG, dass alle Menschen gleich sind. Der Artikel 6 Abs.1 GG (Ehe, Familie, nicht eheliche Kinder) stellt die Ehe und Familie unter einen besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Gerade dieser Artikel ist besonders wichtig, da er die Pflege und Erziehung als das natürliche Recht der Eltern definiert. Desweiteren betont der Artikel 6 jedoch die Aufgaben des staatlichen Wächteramtes, welcher in Fällen der Kindeswohlgefährdung eingreifen muss.

Das Eingreifen durch das Familiengericht bei Kindeswohlgefährdung ist in §1666 BGB genauer geregelt. Außerdem ist im §8a SGBVIII der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung konkretisiert. Er beinhaltet, wie das Jugendamt, beziehungsweise der Allgemeine Soziale Dienst mit Verdachtssituationen verfahren muss. Liegen dann gewichtige Anhaltspunkte vor, welche genau definiert sind, kommt es zur Inobhutnahme, welche im §42 SGBVIII geregelt sind.

Es wird ersichtlich, dass die Mitarbeiter des ASDs sicher im Umgang mit den verschiedenen Gesetzen sein müssen, um ihren Klienten weiterhelfen zu können. Oft kommt es zum Beispiel bei Unterhalts-, Umgangs- oder Sorgerechtsstreitigkeiten zum Einschreiten eines Anwalts für Familienrecht. Dennoch hat der ASD die Aufgabe, angemessen zu beraten oder Ansprüche zu erheben. Schwerpunktmäßige Aufgaben sind die Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft, Trennung, Scheidung und die jeweilige Mitwirkung während familiengerichtlicher Verfahren, Beratungen in Bezug auf das Thema Umgang sowie Beratung hinsichtlich der Förderung von Kindern und Jugendlichen. Also die allgemeine Beratung von Eltern und anderen erziehungsberechtigten Personen. Dieser Beratungsauftrag leitet sich aus §16 des SGBVIII ab.

 

5.5      Fähigkeiten – Was muss ich als professionelle Fachperson können?

Als Fachkraft des Allgemeinen sozialen Dienstes beim Jugendamt unterliegt man derzeit wachsenden Ansprüchen der mitzubringenden Fähigkeiten, welche sich als außerordentlich facettenreich gestalten. Durch häufig negative Präsenz in den Medien und hohe Fallzahlen lastet ein enorm hoher Druck auf den Fachkräften des ASD. Daraus resultieren hohe Fluktationszahlen, was sich als durchaus ungünstig erweist in Bezug auf einen Vertrauensaufbau zu den Klienten. Zum einen muss man als Fachkraft eine hohe Belastungsfähigkeit mit sich bringen. Zum anderen eine gute Kommunikationsfähigkeit, gerade hinsichtlich des Beratungskontextes. Hierbei ist es wichtig, „die eigenen Einstellungen, Wahrnehmungen und Handlungsformen und die eigene Geschlechterrolle zu reflektieren sowie die des Gegenübers zu verstehen.“ (BAG, S.11, 2005)

Die Fähigkeit einer schnellen Auffassungsgabe für Komplexe soziale Systeme und ihren Problemlagen ist besonders wichtig. Gerade in der Beratung kommt es oft zu komplizierten Problemzusammenhängen, welche  zu analysieren gilt Oft muss man seine Perspektive verändern und offen sein, neue zukunftsorientierte Lösungsansätze auszuprobieren.

 

 

5.6      Organisationale, infrastrukturelle, zeitliche, materielle Voraussetzungen – Womit kann ich handeln?

Örtlicher Träger ist hier nach §69 SGBVIII der Kreis xy im Land NRW/BRD .

Nach §16 SGB VIII sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden, sowie Lösungswege in Konfliktsituationen. Ebenso besteht nach § 18 der Beratungs- und Unterstützungsanspruch bei der Ausübung der Personensorge. Das Jugendamt ist die erste Anlaufstelle für Eltern, die Fragen haben. Nach telefonischer Absprache werden Termine vereinbart, jedoch kann man auch jederzeit persönlich vorbei kommen und sofortige Beratung erhalten. Das Aufsuchen der Klienten im gewohnten Lebensumfeld kann nach Absprache, Einladung der Klienten, aber auch nach Ermessen der Fachkraft geschehen.

Nachdem in oben genannter Schlüsselsituation verschiedene Vorwürfe bezüglich der Wohnsituation geäußert wurden, erhielten wir eine persöhnliche Einladung des Vaters, sich die Räumlichkeiten anzusehen sowie das Kind selbst nach seinen Belangen zu interviewen. Dieses Angebot nahmen wir wahr, da es auf freiwilliger Basis beruhte und dadurch nicht das Gefühl des Zwanges verursachte.

 

 

5.7      Wertewissen – Woraufhin richte ich mein Handeln aus? Welches sind die zentralen Werte in dieser Situation, die ich als handelnde Fachperson berücksichtigen will?

Für die soziale Arbeit sind die Prinzipien der Menschenrechte und der sozialen Gerechtigkeit grundlegend wichtig. Eine neutrale und wertschätzende Haltung den Klienten gegenüber ist von sehr großer Bedeutung für die Fallarbeit. Dadurch kann eine Basis des Vertrauens aufgebaut werden und die Klienten sind offen für Hilfsangebote. Die Klienten kommen aus ganz unterschiedlichen sozialen Schichten und haben dennoch ähnliche Probleme.

Partizipation als wichtige Leitlinie bezieht sich auch auf den Wunsch des Kindes, zukünftig bei seiner Mutter zu leben. Aufgabe des Jugendamtes ist es auch, diesem Gedanken Ausdruck zu verleihen und das Kind dafür stark zu machen. Deshalb ist es von großer Bedeutung, das Kind auch persönlich und in einem vertrauten Rahmen danach zu befragen und in Erfahrung zu bringen, inwieweit die Äußerungen bestand haben.

Ein verantwortlicher Umgang mit dem Machtgefälle und dem dahinter stehendem Handlungsspielraum bietet die Chance, eine nützliche Arbeitsbeziehung zum Klienten aufzubauen. Diese dient der weiteren Zusammenarbeit auch in der Zukunft.

Jede professionelle Fachkraft im allgemeinen sozialen Dienst entwickelt unterschiedliche Herangehensweisen in der Fallarbeit und mit den Klienten. Das gemeinsame Gespräch zwischen strittigen Parteien bringt viele Vorteile mit sich. Nicht zuletzt kann es den Problemklärungsprozess verkürzen, da man nicht als Mittler dient und dadurch instrumentalisiert wird. Techniken der Mediation helfen der Kommunikation unter den verstrittenen Parteien. Das fachlich-pädagogische know-how der professionellen Fachkraft kann rechtliche Aspekte mit einfließen lassen und diese verständlich machen.

In einer akuten strittigen Situation zwischen den Elternteilen findet die Stimme des Kindes meist kein Gehör. Das im Loyalitätskonflikt befindliche Kind braucht ebenfalls einen neutralen Ansprechpartner, der ihm das Gefühl des Vertrauens und auch das Gefühl, ernst genommen zu werden vermittelt. Zu sehen, dass sich ein Erwachsener die Mühe macht, um sich nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu erkundigen, gibt Mut die Wahrheit aus- oder anzusprechen. Wichtig ist es, dem Kind verständlich zu machen, dass es die Eltern nicht entäuscht, wenn es eine Entscheidung gegen den anderen Elternteil trifft. Ebenso wichtig ist es, den Eltern zu erklären, dass sie dem Kind ein gutes Gefühl bei seiner Entscheidung geben müssen, auch wenn sie vielleicht innerlich verletzt oder entäuscht über die Entscheidung sind.

Auch wenn das Endergebniss einer Beratung bedeutet, dass die nächst höhere Instanz, nämlich das Familiengericht, konsultiert werden muss, um dem Willen des Kindes zu entsprechen, soll eine neutrale und wertschätzende Haltung dem Elternteil, was sich zunächst der weiteren Zusammenarbeit versperrt, entgegen gebracht werden.

In der oben genannten Schlüsselsituation konnte dadurch erreicht werden, dass sich das Kind seinem Vater gegenüber öffnet und ihm ehrlich seine Bedürnisse mitteilen. Daraufhin konnte erreicht werden, dass sich der Vater nicht weiter sperrt, dem Umzug zur Mutter zuzustimmen. Im Umkehrschluss hatte sich das Verhältniss zum Vater sogar soweit gebessert, dass das Kind letztendlich beim Vater wohnen geblieben ist.

Eine Handlungsalternative würde die lösungsorientierte Beratung bieten. Hierbei konzentriert man sich stark auf Kompetenzen und Ressourcen des Klienten, also auf die Lösung und nicht das Problem, wie dessen Konflikte oder Störungen. (vgl. Bamberger, S.16, 2005) Im Falle der oben genannten Schlüsselsituation würde die professionelle Fachkraft während der gemeinsamen Beratung den streitenden Eltern Denkanstöße über Veränderungsprozesse geben.

Der Fokus würde auf ihre Ressourcen gerichtet, also all das, was gut gemeistert wird und bereits funktioniert. Dies wäre aus Sicht der Fachkraft beispielweise die Fähigkeit des Vaters, eine Groß-Patchwork-Familie unter engsten räumlichen Verhältnissen zu organiesieren und zu beherbergen, seinen Familiensinn und der eigentliche Sinn, das beste für sein Kind zu wollen. Des Weiteren haben Umgangskontakte zur Mutter bisher immer einwandfrei funktioniert und der Vater stand diesen in keinster Weise im Wege. Er sorgt sich um das Wohlbefinden seines Kindes und sorgt ebenfalls dafür, das er, trotz vieler Geschwister und Stiefgeschwister, eine angemessene Schule besucht und seinem Hobby nachgehen kann. Die Mutter ist ebenfalls sehr um das Wohlergehen ihres jüngsten Kindes bemüht und sorgt sich, dass ihm nicht genug Liebe und Aufmerksamkeit des Vaters zuteil kommt. Während der Kontakte will sie ihm alles nur erdenkliche ermöglichen und es ihm recht machen. Außerdem hat das Kind an den Besuchswochenenden Kontakt zu seinen größeren Geschwistern, was ihm sehr gut tut, da der Bruder eine Art Vorbildsfunktion erfüllt. Die Mutter ist sehr aufmerksam, so meldet sie sich mehrmals täglich unter der Woche per SMS und spürt sofort, wenn es ihrem Sohn nicht gut geht.

Eine Methode wäre es, die Klienten danach zu befragen, was sie meinen, würde gut funktionieren und dieses Ergebniss bis zum nächsten Beratungstermin für sich arbeiten zu lassen. (vgl. Bamberger, S.18, 2005) Ebenso könnte das vertraute Gespräch mit dem Kind während eines Besuches gestaltet werden.

Der personzentrierte Ansatz nach Carl Rogers könnte eine weitere Handlungsalternative für den Verlauf und das Ergebniss der Beratungssituation darstellen. Während der Gespräche soll eine Veränderung des Verhaltens und Erlebens des Klienten herbeigeführt werden. Hier könnte man gut beim Vater ansetzen. Dieser sperrt sich anfangs massiv gegen jegliche Kommunikation und weist Vorschläge, Vorwürfe und Anregungen komplett zurück.

Auch bei diesem Ansatz liegt der Fokus nicht auf dem Problem, sondern auf der Person. Dem Vater könnten Bedürnisse des Kindes und Bedenken und Befürchtungen der Mutter verständlicher und näher gebracht werden. Auch dem Kind könnte der personzentrierte Ansatz helfen, seine eigenen Möglichkeiten, Ressourcen und und Fähigkeiten zu entwickeln und zu entdecken, um sich selbst zu helfen. (vgl. Rogers, 1993)

  • Bamberger, Günter (2005): Lösungsorientierte Beratung- Praxishandbuch, 3. Auflage. In: Beltz Verlag, Weinheim Basel
  • Bastine, Reiner/ Ripke, Kis (2005): Mediation im System Familie. In: Gerhard Falk, Peter Heintel und Ewald Krainz (Hrsg.): Handbuch Mediation und Konfliktmanagement. Schriften zur Gruppen- und Organisationsdynamik 3. VS Verlag für Sozialwissenschaften
  • Bernstein, Saul/ Lowy, Luis (1969): Neue Untersuchungen zur Sozialen Gruppenarbeit. In: Michael Galuske (Hrsg.): Methoden der Sozialen Arbeit 10. Auflage. Juventa Verlag 2013
  • Bowlby, John (1980): Mit der Ethologie heraus aus der Psychoanalyse: Ein Kreuzexperiment. In: Grossmann/Klaus und Karin (Hrsg.): Bindung und menschliche Entwicklung- John Bowlby, Mary Ainsworth und die Grundlagen der Bindungstheorie. Klett-Cotta Verlag
  • Bowlby, John (1987): Bindung. In: Grossmann/Klaus und Karin (Hrsg.): Bindung und menschliche Entwicklung- John Bowlby, Mary Ainsworth und die Grundlagen der Bindungstheorie. Klett-Cotta Verlag
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (2005): Das Fachkräfte gebot des Kinder- und Jugendhilfegesetzes http://www.bagljae.de/downloads/094_fachkraeftegebot_2005.pdf (letzter Zugriff am 17.09.2015)
  • Burschel, Hans-Otto (2013): Sorge aus Richterlicher Sicht. In: Prezlow, Reinhard (Hrsg): Handbuch elterliche Sorge und Umgang. Bundesanzeiger Verlag
  • Figdor, Helmuth (2003): Scheidungskinder- Wege der Hilfe. In: Büttner, Datler, Eggert-Schmid Noerr, Finger-Trescher (Hrsg): Psychoanalytische Pädagogik Band 3. Psychosozialverlag
  • Kretzschmar, Sima/ Sander, Melanie (2013): Der Anwalt im Sorgerechts- und Umgangsverfahren. In: Prezlow, Reinhard (Hrsg): Handbuch elterliche Sorge und Umgang. Bundesanzeiger Verlag
  • Largo, Remo/ Czernin, Monika (2004): Glückliche Scheidungskinder- Trennung und wie Kinder damit fertig werden. Piper Verlag, München
  • Lempp, Reinhart (1987): Die Reifungskrisen, die Bedingungen ihrer Therapie und ihre Wissenschaft. In: Lempp (Hrsg): Reifung und Ablösung. Verlag Hans Huber Bern
  • Dieter Maly (2011): Der ASD heute: ein Sozialer Basisdienst zwischen Kriesenhilfe und umfassender Beratung. In: Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (Hrsg): Der Allgemeine Soziale Dienst. München Basel
  • Nomos Gesetze (2013/14): Gesetze für die Soziale Arbeit- Textsammlung, 3. Auflage. In: Nomos Verlag
  • Proksch, Roland (1993): Vermittlung. Verwirklichungvon Elternrecht und Kindeswohl durch Vermittlung (Mediation). In:Klaus Memme, Herbert Schilling, Matthias Weber (Hrsg): Kinder im Scheidungskonflikt. Beratung von Kindern und Eltern bei Trennung und Scheidung. Weinheim und München
  • Rogers, Carl (1993): Klientenzentrierte Gesprächsführung. In: http://www.coaching-report.de/lexikon/klientenzentrierte-psychotherapie.html (letzter Zugriff am 17.09.2015)
  • Schattenhofer, K./ Thiesmeier, Monika (2001): Kollegiale Beratung und Entscheidung- die Inszenierung einer Diagnose. In: Ader et al. Sozialpädagogisches Fallverstehen und Sozialpädagogische Diagnostik in Forschung und Praxis. Weinheim Basel: Beltz
  • Schlippe, Arist/ Schweitzer, Jochen (2007): Lehrbuch der systemischen Therapieund Beratung 10. Auflage. Vandenhoeck und Ruprecht Verlag
  • Simons, Gerda (2013): Die elterliche Sorge aus sozialpädagogischer Betrachtung. In: Prezlow, Reinhard (Hrsg): Handbuch elterliche Sorge und Umgang. Bundesanzeiger Verlag

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