Mit fremdgefährdenden Klient*innen umgehen

Stichwörter:

  • Die Klientel wirkt angespannt, befindet sich in einer Krise und es besteht die Möglichkeit, dass sich ihre/seine Emotionen in Aggressionen bzw. gewaltsames Verhalten gegenüber Dritten umwandelt. Möglicherweise droht der Verlust ihrer/seiner Selbststeuerung und Impulskontrolle, ihre/seine Handlungen sind für die Umwelt unberechenbar.

  • Handlungsdruck ist vorhanden: die unberechenbare Situation erfordert unmittelbare Handlungsschritte, im Sinne der Deeskalation, um die Fremdgefährdung einzudämmen bzw. abzuwenden.

  • Sofern ein institutionelles Sicherheitskonzept vorliegt, kommt dieses zur Anwendung.

  • In manchen Situationen sind unmittelbare Handlungen der PSA erforderlich, um Fremdgefährdung abzuwenden, die zeitlich weder einen Einbezug der Klientel noch des Helfersystems zulassen. 

  • Ausbrüche aggressiven und gewalttätigen Verhaltens gegenüber Dritten sind kontrolliert.

  • Die Emotionen des/der PSA im Kontakt mit der Klientel sind kontrolliert; die Rollendistanz bleibt gewahrt. 

  • Die Klientel und andere Personen in der unmittelbaren Umgebung sind geschützt.

  • Das Schutzkonzept der Institution ist bekannt und wird angewendet.

  • Das Sicherheitsempfinden aller Beteiligten ist wiederhergestellt bzw. ein Prozess zu dessen Wiederherstellung ist aufgegleist.

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