Situationsmerkmale
- Die Zusammenarbeit im Grosssystem ist abhängig vom Interesse und von der Motivation der Partner*innern und/oder ist abhängig von gesetzlichen Vorgaben.
- Die Unterschiedlichkeit der Partner*innen und die sich daraus entwickelnden unterschiedlichen Sichtweisen und Differenzen prägen die Zusammenarbeit.
- Auf der Handlungsebene mit den konkreten Partner*innen trägt die fallführende Fachperson die Verantwortung, die konkrete Zusammenarbeit zu sichern.
- Bei der Zieloperationalisierung trägt die fallführende Fachperson die Verantwortung, die mit der Klientel vereinbarten Ziele einzubringen, die Aufgaben zu konkretisieren und zu verteilen und deren Umsetzung zu überwachen.