Situationsmerkmale
Funktionen von Erstgesprächen: Erstgespräche dienen dazu, einen ersten Eindruck von Klient*innen und ihrer Sichtweise auf die Problemlagen zu erhalten, sich als PSA, die Organsiation sowie Arbeitsweisen und Unterstützungsleitstungen vorzustellen, den Auftrag (Aufgaben, Rollen etc.) soweit als möglich zu klären, Ziele von Klient*innen in Erfahrung zu bringen
Erstgespräche können freiwillig bzw. auf Wunsch von Klient*innen vereinbart oder durch eine gerichtliche Instanz (bspw. KESB) angeordnet sein bzw. für Klient*innen verpflichtenden Charakter aufweisen
Erstgespräche sind durch ein hohes Mass an Unsicherheit charakterisiert: Die am Gespräch Beteiligten kennen einander noch nicht, eine Auftragsklärung hat noch nicht stattgefunden, Ziele wurden noch nicht vereinbart etc.
Der Vertrauens- und Beziehungsaufbau stehen bei Erstgesprächen im Vordergrund
Die zeitlichen Ressourcen für das Erstgespräch sind beschränkt
Der/die SozialararbeiterIn steuert das Gespräch soweit es Sinn macht und möglich ist
Aufnahme von persönlichen, fallbezogenen Daten