Einzelne Klient*innen beraten / Beratung im interkulturellen Kontext

Stichwörter:

Die Situation findet in einem Nachbarschaftstreff des Interkulturellen Dienstes statt. Der Interkulturelle Dienst ist als Spezialdienst des Amtes für Kinder, Jugend und Familie tätig und vertritt die Aufgaben in den Sozialräumen der Stadtbezirke. Der Nachbarschaftstreff verfolgt das Ziel Migrantinnen und Migranten im Stadtteil zu integrieren und die Selbstorganisation zu stärken. Unter anderem werden hierzu wöchentlich Sprechstunden angeboten, die durch eine türkische Dolmetscherin unterstützt werden. Die Sprechstunden werden besonders von Frauen mit türkischem Migrationshintergrund genutzt, oftmals alleinerziehende Frauen mit Kindern. Durch den niedrigschwelligen Charakter des Beratungsangebotes ist ein leichter Zugang zu der Zielgruppe möglich. Im Beratungskontext stehen Themen im Vordergrund, die mit der sozialen Regelversorgung und somit der Formularhilfe einhergehen, den Umgang mit Behörden beinhalten oder innerfamiliäre Konflikte ansprechen. Um die Selbstorganisation zu stärken sieht der Interkulturelle Dienst zudem eine Vermittlung in Deutschkurse als notwendig an und schlägt die Nutzung der pädagogischen Angebote (z.B. in Form von interkulturellen Mutter-Kind-Gruppen) vor. Alle vorgeschlagenen Angebote können im Nachbarschaftstreff kostenfrei genutzt werden und sind freiwillig.  

Während der Sprechstunde findet zudem ein interkulturelles Frühstück im Eingangsbereich statt. Frauen, die die Sprechstunde nutzen, können so ungezwungen ins Gespräch kommen und soziale Kontakte aufbauen. Viele der Frauen nutzen neben der Sprechstunde auch weitere Angebote der Einrichtung, wie z.B. Mutter-Kind-Gruppen, Sportkurse oder den Deutschkurs.

Erste Sequenz

Erster Kontakt und Begrüßung

Während der Sprechstunde kommt eine junge Frau in die Einrichtung. Ich begrüße die Frau und biete ihr einen Sitzplatz an, zudem bitte ich sie, sich in die Warteliste für die Sprechstunde einzutragen. Die Frau ist Bulgarin, spricht kein Deutsch, lediglich türkisch und bulgarisch. Die Frau möchte sich nicht zu den anderen Frauen an den Frühstückstisch setzen und verweilt bis sie aufgerufen wird abseits in einer Ecke. Ich bitte unsere türkische Dolmetscherin Kontakt zu der Frau aufzunehmen und ihr kurz zu erklären, dass wir uns schnellstmöglich um ihr Anliegen kümmern werden und sie sich gerne hinsetzen kann. Die Frau lehnt erneut ab und wartet weiterhin abseits der anderen Frauen.

 

Reflection in Action

  • Emotion Klient/in: Die Klientin fühlt sich verunsichert, abwehrend und skeptisch, unruhig und gestresst.
  • Emotion Professionelle/r: Bei der Begrüßung bin ich motiviert, aufgeregt und erfreut über einen neue Klientin. Durch die abwehrende Haltung der Klientin fühle ich mich irritiert und verunsichert.
  • Kognition Professionelle/r: Ich hoffe, dass die Klientin durch die Wartezeit nicht auf den Gedanken kommt zu gehen. Ich hoffe zudem, dass die Klientin Vertrauen fasst und sich den anderen Frauen im Wartebereich öffnet.

Zweite Sequenz

Erstgespräch und Formularhilfe

 

Ich rufe die Frau auf und bitte sie in den Besprechungsraum. Dank der türkischen Dolmetscherin erfahren wir den Namen und Informationen über die familiäre Situation. Wir erfahren zudem, dass die Frau Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket für ihre schulpflichtige Tochter beantragen möchte. Da ihre Sprachkompetenzen nicht ausreichen, benötigt sie Formularhilfe. Nachdem sie merkt, dass wir ihr ohne zu zögern helfen, zeigt sie uns noch weitere Unterlagen, die auszufüllen sind. Besonderes Interesse zeigt die Frau an den Schreiben, die ihre Tochter aus der Schule mitbringt. Hierbei geht es um Stundenpläne, Einladungen zu Elternabenden oder Elternsprechtagen. Sie hat bereits zwei Termine versäumt, da sie die Informationen nicht lesen konnte und ihre Tochter (3. Klasse) nicht um Hilfe bitten wollte. Sie sagt, dass es für sie wichtig ist, dass sie über schulinterne Veranstaltungen informiert wird und fragt, ob sie uns auch in Zukunft um Hilfe bitten kann.

 

Reflection in Action

  • Emotion Klient/in: Die Klientin fühlt sich anhaltend verunsichert und skeptisch, ängstlich und hilflos. Durch die Dolmetscherin wird die Sprachbarriere aufgefangen und die Klientin fühlt sich zunehmend verstanden und erleichtert über die Formularhilfe. Sie wirkt offener und fühlt sich akzeptiert und dankbar.
  • Emotion Professionelle: Ich fühle mich erleichtert, dass die Klientin geblieben ist und unsere Hilfe in Anspruch nimmt. Ich bin motiviert, besonders weil ich merke, dass die Klientin Vertrauen fasst und ihre Skepsis langsam ablegt, was mich sehr freut. Ich fühle mit den Sorgen der Klientin mit und bin hoffnungsvoll, dass wir Unterstützung leisten können.
  • Kognition Professionelle/r: Ich denke über weitere Anträge nach, die der Klientin finanzielle Unterstützung bieten könnten. Ich hoffe, dass die Klientin auch in den kommenden Wochen zur Sprechstunde kommt und wir so die Familie weitestgehend begleiten können. Ich mache mir Gedanken, wie ich eine Überleitung zu den Angeboten der Einrichtung schaffen kann, besonders zum Deutschkurs.

Dritte Sequenz

Einladung zum Deutschkurs

 

Ich schlage ihr vor, dass sie unseren kostenlosen Deutschkurs besucht und ihre Deutschkenntnisse erweitert, da sie wirklich kaum Deutsch spricht. Die Frau reagiert abwehrend, ohne zu wissen, wann der Kurs stattfindet und wie die Gruppen-Zusammensetzung ist. Sie macht deutlich, dass ihr eine Formularhilfe reicht und sie keine Deutschkenntnisse benötigt. Ich erkläre ihr, wie wichtig es ist, dass sie Deutsch lernt und sie so neben ihrer eigenen Handlungsfähigkeit auch die Integration der Familie stärkt. Sie äußert ihre Sorge, dass sie von den türkischen Frauen nicht akzeptiert wird und sie vielleicht lieber eine Beratungsstelle aufsucht, in der ausschließlich Bulgaren betreut werden. Vielleicht fühle sie sich dort wohler. Ich betone, dass unser Deutschkurs interkulturell ist und nicht ausschließlich von türkischen Teilnehmerinnen genutzt wird und ihre Sorgen ohnehin unberechtigt seien.

 

Reflection in Action

  • Emotion Klient/in: Die Klientin wendet ihr gefasstes Vertrauen ab und fühlt sich wieder verunsichert und skeptisch. Sie scheint mit dem Angebot überfordert zu sein und fühlt sich unwohl, Misstrauen wächst und sie wirkt nervös.
  • Emotion Professionelle/r: Ich fühle mich überfordert, weil die Klientin ihre anfängliche, abwehrende Haltung wieder einnimmt. Ich bin ratlos, weil ich Angst habe, dass ich die Klientin überfordert habe und bin nervös. Ich bin motiviert, die Klientin von unseren Angeboten zu überzeugen und versuche meine Verunsicherung abzuwenden.
  • Kognition Professionelle/r: Ich habe Angst, dass die Klientin eine andere Beratungsstelle aufsucht und überlege, wie ich sie motivieren kann zu bleiben.

Vierte Sequenz

Vorstellen der Einrichtung und Kontaktaufnahme zu anderen Frauen

 

 Ich schlage der Klientin vor, dass ich ihr erst mal die Einrichtung zeige und ihr die anderen Frauen vorstelle. Viele der Teilnehmerinnen sind an diesem Tag auch zum Frühstück gekommen, so dass sie direkt Kontakt knüpfen kann. Ich übergebe die Sprechstunde an die Kollegin und bitte sie, mir ein wenig Zeit einzuräumen. Die Frau lernt die Räumlichkeiten kennen und ich stelle sie den anderen Frauen vor.

 

Reflection in Action

  • Emotion Klient/in: Die Klientin fühlt sich weiterhin unsicher und skeptisch, ist nervös und misstrauisch. Als sie merkt, dass die Frauen im Wartebereich offen auf sie reagieren, reagiert sie freudig und überrascht. Sie wirkt ein wenig entspannter und zugänglicher.
  • Emotion Professionelle/r: Ich fühle mich erleichtert, weil die Klientin geblieben ist, allerdings fühle mich ein wenig gestresst, da ich meine Kollegin in der Sprechstunde alleine gelassen habe. Ich bin erfreut, dass die Klientin auf die offene Haltung der anderen Frauen im Wartebereich eingeht und mit ihnen ins Gespräch kommt. Ich merke, dass der Klientin der Austausch mit den anderen Frauen gut tut und bin wieder ruhiger und optimistisch.
  • Kognition Professionelle/r: Ich hoffe, dass die anderen Frauen Verständnis für die Verzögerung während der Sprechstunde haben und die neue Klientin akzeptieren. Ich hoffe, dass ich die Verabschiedung so gestalten kann, dass die Klientin zusagt, in der nächsten Woche wieder zu kommen.

 

5. Sequenz

Verabschiedung

 

Ich erinnere sie an den Deutschkurs am kommenden Montag, sie weiß noch nicht, ob sie kommt.

 

Reflection in Action

  • Emotion Klient/in: Die Klientin ist ruhiger und dankbar für die Unterstützung. Sie ist dem Deutschkurs gegenüber nach wie vor skeptisch und zweifelt an ihrer eigenen Kompetenz, eine neue Sprache zu lernen. Sie ist froh, dass sie den Mut hatte, in die heutige Sprechstunde zu kommen und fühlt sich akzeptiert. Sie ist irritiert, dass sie die Beratung nicht bezahlen muss und verabschiedet sich herzlich.
  • Emotion Professionelle/r: Ich bin freudig, dass die Schlussphase einen positiven Verlauf genommen hat und fühle mich dennoch unzufrieden und ein wenig enttäuscht, dass ich die Klientin nicht für den Deutschkurs gewinnen konnte. Ich bin jedoch optimistisch, dass die Klientin auch weiterhin die Sprechstunde besuchen wird. Ich bin dankbar, dass mir die Klientin die Möglichkeit eingeräumt hat, die Einrichtung vorzustellen.
  • Kognition Professionelle/r: Ich denke darüber nach wie ich den Deutschkurs in Zukunft besser bewerben kann und mache mir Gedanken über die Sprachbarriere. Ich werde mich bei den anderen Frauen dafür bedanken, dass sie so lange gewartet haben und Verständnis hatten.

Die Arbeit im Nachbarschaftstreff ist ein niedrigschwelliges Angebot des Interkulturellen Dienstes (IKD) und dient der Integration und Selbstorganisation der Migrantinnen und Migranten im Stadtteil. Alle installierten Angebote sind kostenlos und richten sich besonders an Migrantenfamilien in prekären Lebenslagen. Die hier beschriebene Schlüsselsituation erfasst eine Beratungssequenz mit einer türkisch sprechenden Bulgarin, welche den Treff erstmals aufsucht und keinerlei Deutschkenntnisse hat. Die Sprachbarriere wird durch eine Dolmetscherin aufgefangen. Die hier aufgeführten Wissensressourcen greifen die besondere Herausforderung an die Beratung auf, die sich aus der Historie und Zuwanderung der Bulgarin und ihrer mangelnden Selbstorganisation ergibt. Die Ressourcen und der Arbeitsauftrag des IKD erklären die Vorgehensweise der Beraterin und lassen Raum für kommende Angebote.

5.1 Erklärungswissen – Warum ist die Klientin skeptisch und unsicher im Umgang mit den türkischen Frauen? Warum weist die Klientin weitere Angebote ab und möchte lediglich eine Beratung in Anspruch nehmen?

  • 5.1.1 Zuwanderung und religiöse Orientierung
    Die Zuwanderungen von Staatsangehörigen des EU-2 Landes Bulgarien stellen unter den Neuzuwanderern in Deutschland eine stark wachsende Gruppe dar. Die Zahl der in Deutschland lebenden bulgarischen Staatsangehörigen hat sich von 2004 bis 2013 fast vervierfacht (+275 Prozent). Häufigster Migrationsgrund der Bulgaren ist die Verbesserung der Berufschancen und die damit verbundene Aussicht auf höhere Löhne.

    Da seit 2014 auch für sie die volle EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt, können Bulgaren fortan uneingeschränkt zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland reisen (vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2015).

    Bulgarien ist die Heimat von etwa 970.000 Muslimen, dies entspricht einem Anteil von 12,2 % der Gesamtbevölkerung. Die muslimische Gemeinschaft ist hinsichtlich ihrer Ethnie als auch als auch in religiöser Hinsicht sehr vielschichtig. Türken, Pomaken, Roma und Tateren decken denn Großteil der ethnischen communities ab, während die türkischen Muslime aus einer größeren Gruppe von Sunniten und einer kleineren Gruppe heterodoxer Aleviten besteht (vgl. Ost-West. Europäische Perspektiven, 2015)

  • 5.1.2 Diskriminierungsproblematik
    Unsere Gesellschaft zeichnet sich durch Vielfalt und Verschiedenheit aus und jedes in ihr lebende Individuum muss in ihrer kulturellen, ethnischen und religiösen sowie sozialen Gruppe anerkannt werden. Unsere globalisierende Gesellschaft weist jedoch Defizite in der Gleichberechtigung der unterschiedlichen Kulturen auf. Es entstehen Mehrheitskulturen und im finalen Ausmaß eine Dominanzkultur, der man seine Lebensweise über- oder unterordnet. Diese Art der Diskriminierung spiegelt sich in den Migrationsbiografien und den Erinnerungen der ethnischen Gruppen wieder. Diskriminierung wird nach Thomspon definiert als „ungerechte oder ungleiche Behandlung von Individuen und Gruppen, als vorurteilsbesetztes Verhalten gegenüber den Interessen solcher Individuen und Gruppen, die innerhalb der Gesellschaft aufgrund bestimmter Merkmale ausgegrenzt werden“. Minderheitenkulturen, die sich unterordnen müssen, erleben sich oft als ausgegrenzt und fremd in der Gesellschaft. Sie haben weniger Einfluss, geringeren Status und weniger Chancen der Lebensgestaltung (vgl. Freise, 2007).

  • 5.1.3 Existenzielle Unsicherheit als Folge migrationsbedingter Entwurzelung und Desozialisierung

Migration ist immer mit einem totalen Wechsel des sozialen und gesellschaftlichen Bezugsystems der Migranten verbunden. Sie verlassen ihr angestammtes und zugehöriges Bezugssystem und wandern in ein anderes Land mit fremdem Bezugssystem, um dort Aufnahme und Zugehörigkeit zu finden. Dieser Prozess ist ein überaus komplizierter, langfristiger und schwieriger Vorgang, mit dessen Folgen sich die Migranten ihr Leben lang auseinander setzen müssen. Die Tragweite dieses Wechsels ist unter zwei Aspekten zu erfassen:

Zum einen werden Migranten hierbei als Entwurzelte betitelt, die einen deutlichen Bruch mit der Herkunft und existentielle Instabilität aufzeigen. Zum anderen erfahren sie einen Prozess der Desozialisierung, der unmittelbar nach der Einwanderung im neuen Aufnahmeland generell eintritt. In diesem Prozess verlieren die mitgebrachten Wertvorstellungen, Verhaltensnormen und Rollenmuster weitestgehend ihre gesellschaftliche und soziokulturelle Gültigkeit. Dadurch werden die Immigranten gerade in der Anfangsphase ihres Einlebens orientierungslos bzw. in ihrer Orientierung gestört. Auf diese Situation basiert die existentielle Unsicherheit der Migranten. Die Integration und Lebensplanung der Migranten hängt als davon ab, wie schnell  die existentielle Verunsicherung beseitigt werden kann. (Bitte kapitelweise zitieren: Han 2012 S.205-219)

Es geht im Entfremdungsprozess also immer um einen Bruch mit der bisherigen Lebensumwelt, unabhängig davon, ob dies gewollt oder erzwungen wurde, und um einen Zustand der fehlenden Integration innerhalb des neuen Bezugsystems. Das heißt also, dass sich die Migranten in einem Zustand befinden, in dem ihre Wurzeln aus dem alten Milieu herausgerissen wurden, sie aber noch keinen Boden zur Verwurzelung im neuen Boden gefunden haben. Somit fehlt noch die Lebensgrundlage, die wachsende Sicherheit und Möglichkeit zur lebendigen Entfaltung gibt. Die Folgen müssen unter dem Aspekt des Verlustes sozialer Rollen und der Ich-Identität thematisiert werden sowie unter dem Aspekt des Verlustes sozialer Sinnzusammenhänge und der Sprache der Migranten.
(vgl. Han 2012, S. 205-219)

  • 5.1.4 Zugangsbarrieren

Menschen mit Migrationshintergrund weisen eine verstärkte Hemmschwelle in der Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen auf. Migrantenfamilien, die in die Beratung kommen, gehören zu einer Klientengruppe, die einen erhöhten Bedarf an staatlich finanzierten Dienstleistungen zur Lebensbewältigung aufweisen. Zudem ist das generalisierte Fremdbild „der Migranten“ als defizitär, problembeladen, benachteiligt und als anpassungsunfähig manifestiert. Dies verdeckt nicht nur die Potenziale der Migranten und die Perspektive nach Empowerment, sondern stört jegliche Form der Kommunikation und Beziehungsebene zur Aufnahmegesellschaft (vgl. Gaitanides 2011, S. 324-325).

Als Zugangshindernisse gelten insbesondere:

  • Sprachliche Verständigungsschwierigkeiten
  • keine muttersprachlichen Fachkräfte
  • fehlende Information über Angebote
  • Mangel an kultureller Akzeptanz
  • Stolz, Zurückhaltung, Skepsis
  • Ängste vor ausländerrechtlichen Konsequenzen
  • Bürokratische Arbeitsweise
  • Interkulturelle Verständigungsmöglichkeiten

Auf die Situation übertragen:

Die Klientin ist Bulgarin mit türkischen Sprachkenntnissen und es ist davon auszugehen, dass sie ein verstärktes Fremdheitsgefühl hat und sich ausgegrenzt fühlt. Sie kennt das Gefühl der Diskriminierung und ist aufgrund ihrer Herkunft unsicher im Umgang mit den türkischen Frauen. Bulgaren genießen bei Türken trotz gemeinsamer, religiöser Orientierung oft keine Akzeptanz. Die Bulgarin ist neu im Nachbarschaftstreff und kann daher nicht einschätzen wie offen auf ihre Person reagiert wird. Gerade in interkulturellen Treffs ist die Annäherung an neue Klienten durch ein sensibles Herantasten notwendig, um jeden in seiner Lebensweise offen auf- und wahrzunehmen. Die Klientin hat in der Vergangenheit durch ihre Diskriminierungserfahrungen bereits Zurückweisung erfahren, so dass sie skeptisch ist, nun offen empfangen zu werden. Das Fremdheitsgefühl verstärkt sich zudem durch ihre Zuwanderungsgeschichte und Sprachbarriere. Das Angebot überfordert die Klientin und löst in ihr eine abweisende Haltung aus. Ihr Verhalten ist daher aus mehreren Perspektiven zu betrachten und in die weitere Vorgehensweise mit einzubeziehen.

  • 5.1.5 Kommunikationstheorie nach Schulz von Thun

Unter Kommunikation kann der Austausch von Wissen, Erfahrungen, Gedanken, Meinungen und Gefühlen zwischen Menschen und Übertragung von Nachrichten und Information durch Sprache, Bilder und andere Zeichen (Schrift) verstanden werden. Als Interaktion bezeichnet man den wechselseitigen Ablauf von Mitteilungenzwischen zwei oder mehreren Personen. Jede Kommunikation hat einen Inhalts- und einen Beziehungsaspekt derart, dass letzterer den ersten bestimmt und daher eine Metakommunikation ist.

Das Vier-Seiten-Modell (auch Nachrichtenquadrat, Kommunikationsquadrat oder Vier-Ohren-Modell) von Friedemann Schulz von Thun ist ein Modell der Kommunikationspsychologie, mit dem eine Nachricht unter vier Aspekten oder Ebenen beschrieben wird: Sachinhalt, Selbstoffenbarung, Beziehung und Appell. Diese Ebenen werden auch als „vier Seiten einer Nachricht“ bezeichnet. Hintergrund ist die von Paul Watzlawick formulierte Erkenntnis, dass sich zwischenmenschliche Beziehungen anhand von Kommunikation beobachten lassen.

4 Seiten einer Nachricht:

  1. Sachinhalt (worüber ich informiere)
  2. Selbstoffenbarung (was ich von mir kundgebe)
  3. Beziehungsaspekt (was ich von dir halte)
  4. Appell (wozu ich dich veranlassen möchte)

(vgl. Schulz von Thun 2013, S. 51-64)

  • 5.1.6 Beschäftigung von Fachkräften mit Migrationshintergrund

Kommunikationstheoretisch betrachtet, bietet der Einsatz von Fachkräften mit Migrationshintergrund viele Chancen zur Optimierung der Kommunikation:

  • auf der Sachinformationsebene: differenzierter Austausch von Informationen und Erläuterungen durch Rückgriff auf die Muttersprache und kulturelles Hintergrundwissen
  • auf der Ebene der Selbstoffenbarung: Gefühle können am besten durch die Muttersprache ausgedrückt werden, kulturelle Motive werden freier geäußert bzw. besser verstanden
  • als Medium des Appells: Beraterin hat Vertrauensvorschuss, die Ratschläge und Kritik werden „von den eigenen Leuten“ leichter genommen
  • für die Herstellung der Beziehung (Identifikationsangebot, Vertrautheit des Kommunikationsstils, gemeinsame ethnische Gruppen-Zugehörigkeit, „Wir-Gefühl“)
    (vgl. Gaitanides 2011, S. 331)

Auf die Situation übertragen:

Die Klientin hat keine Deutschkenntnisse und kann sich daher nicht direkt verbal mit der Beraterin austauschen. Sachinhalte müssen über eine Dolmetscherin vermittelt werden, ebenso wie die Informationen auf der Selbstoffenbarungsebene. Die Klientin wird sich vermutlich auch auf der Beziehungsebene nicht wohlfühlen und auch nicht für den Appell der Sozialarbeiterin offen sein. Eine direkte verbale Interaktion zwischen Beraterin und Klientin ist somit gestört und kann daher hier keine Anwendung finden.

5.2      Interventionswissen – Wie kann ich als professionelle Fachperson handeln?

  • 5.2.1 Interkulturelle Kompetenz

Zur Überwindung der oben genannten Interaktionsstörung ist der Erwerb der Interkulturellen Kompetenz unumgänglich. Gaitanides beschreibt Interkulturelle Kompetenz als „ „kognitive Kompetenzen“ wie kulturelles Hintergrundwissen, Kenntnisse über Historie, Struktur und Funktion von Migration, über die soziale, rechtliche und sozialpsychologische Situation von Einwanderern, über kontextspezifische Bewältigungsstrategien, über Erscheinungsformen und Erklärungsansätze ethnischer Vorurteile und Rassismus etc.“ und als „interkulturelle „Handlungskompetenzen“ wie das Einfühlen in kulturelles Fremdheitserleben und Diskriminierungserlebnisse, als Selbst- und Fremdwahrnehmungsfähigkeit, als Fähigkeit, Widersprüche und Kontrollverlust auszuhalten, ohne die Handlungsfähigkeit zu verlieren sowie als kommunikative Kompetenz zur Dialogfähigkeit“ (vgl. Gaitanides 2011, S. 331).

  • 5.2.2 Empowerment nach Herringer

Handlungsziel der Praxis des Empowerments ist es, die gegebenen Fähigkeiten der Adressaten zu kräftigen, Ressourcen freizusetzen, um mit deren Hilfe den eigenen Lebensweg selbstbestimmt gestalten zu können.

Als Arbeitsdefinition nutzen wir die Erklärung von Norbert Herriger:

„Der Begriff ‚Empowerment’ bedeutet Selbstbefähigung und Selbstbemächtigung, Stärkung von Eigenmacht, Autonomie und Selbstverfügung. Empowerment beschreibt Mut machende Prozesse der Selbstbemächtigung, in denen Menschen in Situationen des Mangels, der Benachteiligung oder gesellschaftlichen Ausgrenzung beginnen, ihre Angelegenheiten selbst in die Hand zu nehmen, in denen sie sich ihrer Fähigkeiten bewusst werden, eigene Kräfte entwickeln und ihre individuellen und kollektiven Ressourcen zu einer selbstbestimmten Lebensführung nutzen lernen“ (vgl. Herriger 2014, S. 20).

Herriger konstatiert, dass politische Empowerment erinnere an die Traditionslinie der Bürgerschaftsbewegung und beinhalte zwei Elemente:

  • der Erwerb einer partizipatorischen Kompetenz, d.h. ein Bestand von handlungsleitenden Wissensbeständen, Motivation und Strategien der sozialen Einmischung und
  • der Aufbau von Solidargemeinschaften und die Einforderung von Teilhabe und Mitverantwortung auf der Bühne der (lokal-) politischen Öffentlichkeit.

Diese Elemente fasst Herriger kurz unter dem Begriff der sozialpolitischen Kompetenz zusammen und erklärt, dass Interventionen oder eigeninitiierte Anstrengungen, die auf die Entwicklung dieser Kompetenzen gerichtet ist, als Empowerment bezeichnet werden können (vgl. Herriger 2014, S. 20).

Auf die Situation übertragen:

Im Hinblick auf den kommunalen Auftrag des Interkulturellen Dienstes unterstützt die individuelle Beratung Potentiale und Ressourcen von Menschen mit Zuwanderungshintergrund. Der Empowermentansatz verfolgt ebendiesen Ansatz und formuliert die deutliche Abkehr vom Defizit-Blickwinkel auf die Klienten. Vorhandene Fähigkeiten sollen freigesetzt werden und autonome Alltagsregie ermöglichen. Durch den Besuch in der Sprechstunde und das Interesse an den schulischen Abläufen ihrer Tochter, hat die Klientin den ersten Schritt gemacht, ihre Angelegenheiten in die Hand zu nehmen und sich Hilfe gesucht. Nun ist es langfristig wichtig die Klientin auf ihre Fähigkeiten hin zu stärken und Ressourcen freizusetzen.

  • 5.2.3 Ressourcenorientierung  

Ressourcen gelten als „Kraftquellen“, die den Klientinnen zur Verfügung stehen oder aktiviert werden können. Ressourcen können hierbei von ganz unterschiedlicher Qualität sein und lassen sich in drei Kategorien einordnen:

  1. individuelle Ressourcen, z.B. persönliche Kompetenzen, Talente
  2. soziale Ressourcen, z.B. soziale Netzwerke, professionelle Unterstützungssysteme
  3. materielle Ressourcen, z.B. finanzielle Unterstützung, Gehalt, Wohnraum

Zu Beginn gilt es häufig materielle Unterstützungssysteme aufzubauen um akute Krisen abzuwenden und Wohnraum zu sichern. Die große Bedeutung der Sicherung zum Lebensunterhalt lässt es erst zu, dass im weiteren Verlauf ein Blick auf soziale oder individuelle Ressourcen gerichtet werden kann. Die Erhebung von sozialen Ressourcen und das damit verbundene Netzwerk wird im Kapitel Netzwerkarbeit genauer beschrieben. Die dritte Ebene dient der Identifizierung und Förderung individueller Ressourcen. Klienten erfahren hierbei eigene Kompetenzen kennen und lernen diese sinnvoll für ihre Lebensbewältigung zu nutzen.  Klienten wissen oftmals nicht über ihre eigenen Kraftquellen, so dass diese erst freigesetzt werden müssen. Die professionelle Fachkraft der Sozialarbeit muss daher von einer ressourcenorientierten Haltung gegenüber dem Klienten ausgehen, die den Blick von Defiziten abwendet und auf Potenziale ausrichtet.

Um individuelle Ressourcen identifizieren zu können, gibt es verschiedene Verfahren und Modelle wie das Ressourcenquadrat oder den S.M.A.R.T.-Bogen
(vgl. Möbius 2010, S. 107-124).

Auf die Situation übertragen:

Die Klientin hat es durch ihren Besuch in der Beratung geschafft, den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie zu sichern. Bis jetzt ist sich die Klientin noch nicht darüber bewusst, dass dies bereits eine individuelle Ressource darstellt. Durch die Identifizierung dieser „Kraftquelle“ und die damit verbundene Selbstwirksamkeit wird die Klientin auch in Zukunft Unterstützungsleitungen einholen können und sich ihrer inneren Stärke bewusst werden.

Zudem hat sie auf der Ebene der materiellen Ressourcensicherung einen wichtigen Schritt getan und Wohnraum sowie Grundversorgung gesichert.

  • 5.2.4 Netzwerkarbeit

Netzwerkarbeit der Sozialen Arbeit soll nicht nur als die Vernetzung von Hilfeeinrichtungen untereinander verstanden werden, sondern meint ergänzend die individuellen Netzwerke der Klienten. Persönliche Beziehungen zu Nachbarn, der Verwandtschaft oder Freunden zeigen oftmals wertvolle Unterstützungspotenziale.

Netzwerkarbeit lässt sich in zwei aufeinander folgenden Schritten erklären:

  1. Netzwerk- und Unterstützungsanalyse
  2. Netzwerkaktivierung
  • Netzwerk- und Unterstützungsanalyse

Kontakte und Beziehungen der Klientin werden identifiziert und eingeordnet. Hierbei helfen methodische Ansätze wie die Netzwerkkarte, das Netzwerkbild oder der Stadtteilspaziergang. Die darauf folgende Unterstützungsanalyse soll zeigen, welche Potenziale die Kontakte und Beziehungen im tatsächlichen Unterstützungsprozess haben können. Dazu bieten sich die Unterstützungs- oder Ressourcenkarte an.

  • Netzwerkaktivierung

Haben sich in der Netzwerk- und Unterstützungsanalyse Ressourcen herauskristallisiert, geht es nun darum, das Unterstützungspotenzial zu nutzen und zu aktivieren sowie das Netzwerk zu erweitern und andere Unterstützungspotenziale zu gewinnen. Ein methodischer Ansatz ist hier die Ressourcenorientierte Netzwerkmoderation, bei der wichtige Teile des Klientennetzwerkes zusammenkommen (vgl. Friedrich 2010, S. 63).

  • 5.2.5 Die ressourcenorientierte Beratung

Die ressourcenorientierte Beratung fasst Sibylle Friedrichs mit einem Stufenmodell von vier Phasen zusammen. Dieser Beratungsvorgang soll effektiv in die Netzwerkarbeit eingebunden und umgesetzt werden. Sibylle Friedrichs formuliert demnach folgende vier Phasen der Ressourcenorientierten Beratung:

  1. Konkretisierung des Ziels
  2. Aufstellung eines Handlungsplanes
  3. Risikocheck des Handlungsplanes
  4. Konkrete Umsetzung

Phase 1: Konkretisierung des Ziels

Die Formulierung eines konkreten Ziels ist in der ersten Phase von großer Bedeutung, da wenig konkret formulierte Ziele oftmals nicht erreicht werden. Die Zielformulierung sollte außerdem folgende Kriterien erfüllen:

  • positiv
  • konkret-messbar
  • erreichbar
  • risikoarm
  • verhaltensnah

Sobald das Ziel konkret benannt wurde, wendet sich der Blick auf bereits erhobene Ressourcen, die dabei helfen das Ziel zu erreichen. Wichtig sind hierbei bereits erarbeitete Fähigkeiten, Eigenschaften oder Kraftquellen anderer Art.

Phase 2: Aufstellung eines Handlungsplanes

In der zweiten Phase gilt es einen Plan zu entwickeln der eine Umsetzung des konkreten Ziels wahrscheinlich macht. Zwischenziele sind hierbei ebenso wichtig wie die Vereinbarung von Terminen, so dass die einzelnen Schritte im Handlungsplan gut umgesetzt und erste Erfolge erzielt werden können. Zwischenziele sind vom Klienten nach Möglichkeit selbst zu formulieren ebenso die Art und Weise der Umsetzung. An dieser Stelle ist die Nutzung der sozialen Ressourcen wünschenswert und im Hilfeplan schriftlich festzuhalten.

Phase 3: Risikocheck des Handlungsplanes

Auch wenn der Handlungsplan realistisch formuliert ist, kann es zu Problemen in der Umsetzung kommen. Dies sollte offen angesprochen und erarbeitet werden. Risiken sind daher rechtzeitig zu erkennen und nach Möglichkeit bereits im Vorfeld abzuwenden. Der Klient muss sich dennoch darüber bewusst werden, dass er sich den unerwünschten Problemen stellen muss und eine Lösungsidee entwickeln können. Durch den Risikocheck erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass der Handlungsplan erfolgreich umgesetzt wird.

Phase 4: Konkrete Umsetzung

Der Klient soll  während der Umsetzung unterstützend begleitet werden, bis das Ziel erreicht ist. An dieser Stelle wird vereinbart, wie der erste Schritt im Handlungsplan aussehen kann. In weiteren Settings werden erste Erfolge oder Schwierigkeiten besprochen und neue Teilschritte vereinbart (vgl. Friedrich 2010, S. 82-93)

Auf die Situation übertragen:

Die Klientin hat bereits eigene Ziele formuliert und wird in Zukunft ein Beratungsgespräch wahrnehmen, welches ressourcenorientiert ausgerichtet ist. Ihr Ziel ist es, eine Arbeitsstelle zu finden um schnellstmöglich nicht mehr auf Sozialleistungen angewiesen zu sein. Dieses Ziel wird in einem Handlungsplan mit kleinen Teilschritten festgehalten und gemeinsam mit der Sozialarbeiterin auf Risiken und Schwächen hin betrachtet.

Auch eine Netzwerk- und Unterstützungsanalyse mit anschließender Netzwerkaktivierung wird Bestandteil dieses Beratungsgespräch sein.

Bevor die Klientin diese Form der Beratung in Anspruch nimmt, möchte sie sich mit den Menschen und Gegebenheiten der Beratungsstelle besser vertraut machen, daher ist noch kein konkreter Termin festgesetzt worden.

5.3      Erfahrungswissen – Woran erinnere ich mich, was kenne ich aus ähnlichen Situationen?

Die Klientinnen, die das Beratungsangebot in Anspruch nehmen suchen die Einrichtung freiwillig auf und sind auf längere Wartezeiten eingestellt. Da parallel zur Beratungszeit ein Café stattfindet, das auch als Wartebereich dient, haben neue Klientinnen die Möglichkeit direkt am Cafégeschehen teilzuhaben. Erfahrungsgemäß fällt es neuen Klientinnen jedoch sehr schwer, sich in das Gruppengeschehen einzufinden, zumal es einen festen Personenkreis gibt, der das Café wöchentlich nutzt und auf neue Klientinnen kaum reagiert. Daher muss ein gewisses Maß an Offenheit und Selbstbewusstsein der Klientinnen vorhanden sein, welches jedoch meist fehlt. Da den Beraterinnen für intensive Vorstellungsrunden und Einführungsgespräche die Zeit fehlt, ist die Caféleitung aufgefordert an dieser Stelle zu reagieren und neue Klientinnen in das Geschehen zu integrieren.

Da die Klientinnen oftmals nur an Beratungsgesprächen interessiert sind, erweist es sich als zunehmend schwierig die Frauen auch für die anderen Angebote zu gewinnen. Es ist daher erforderlich, dass man die Einrichtung vorstellt und anwesende Teilnehmerinnen zu den Gesprächen dazu nimmt, damit diese von Erfahrungen berichten können. Durch die Fülle der Angebote sind die Klientinnen jedoch oft erschlagen, fühlen sich überfordert und reagieren daher mit Abweisung. An dieser Stelle ist es wichtig nur ausgewählte Angebote vorzustellen und eine Einladung für die kommende Woche auszusprechen. Erfahrungsgemäß nutzen die Klientinnen die Beratung aber auch in einem wöchentlichen Modus, so dass es langfristig zu einem größeren Vertrauen und einer offeneren Haltung der Klientinnen kommt.

5.4      Organisations- und Kontextwissen – Welche Rahmenbedingungen beeinflussen mein Handeln?

5.4.1 Arbeitsauftrag des Interkulturellen Dienstes

Der Arbeitsauftrag des Interkulturellen Dienstes (IKD) im ASD wurde durch den Rat der Stadt im „Maßnahmenprogramm zur Integration ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familien“ von 1978 festgelegt und regelmäßig fortgeschrieben.

Dieser städtische Auftrag steht im Zusammenhang zu dem „Aktionsplan NRW zur Integration“ und den Vorgaben des Bundes.  Der Interkulturelle Dienst ist als Spezialdienst des Amtes für Kinder, Jugend und Familie tätig und vertritt die Aufgaben in den Sozialräumen der Stadtbezirke.

Der Arbeitsauftrag des IKD leitet sich ab aus den gesetzlichen Grundlagen nach dem Sozialgesetzbuch II, VIII und XII, aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Grundgesetz, dem Haager Minderjährigen Schutzabkommen, dem Zuwanderungsgesetz, dem Asylbewerberleistungsgesetz, sowie im Einzelfall auch aus dem jeweiligen nationalen Familienrecht.

Aus dem „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ sind folgende Themenkomplexe maßgeblich für die Arbeit im IKD:

  • Beratung und Elternarbeit
  • Sprache und Bildung
  • Migranten-Selbstorganisation
  • Vernetzungs- und Stadtteilarbeit
  • Partizipation
  • Wohnen und Stadtentwicklung
  • Interreligiöser Dialog
  • Flüchtlingsarbeit
  • Antidiskriminierung
    (vgl.  Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft 2010)

  • 5.4.2 Der Nachbarschaftstreff als Außenstelle des IKD

Der Nachbarschaftstreff ist ein Instrument des IKD um im Stadtteil breit gefächerte Angebote zu steuern und in Kooperation mit anderen Netzwerkpartnern zu treten.

Im Beratungskontext ist es die Aufgabe, die jeweilige kulturelle und migrationsspezifische Lebenswelt des Individuums in den Mittelpunkt zu stellen und in Wechselseitigkeit zu seinem sozialen und familiären Umfeld herauszustellen.

Der IKD bietet regelmäßige Sprechstunden mit Dolmetschern und Dolmetscherinnen an. Durch den niedrigschwelligen Charakter des Beratungsangebotes ist ein leichter Zugang zu der Zielgruppe der Zugewanderten möglich.

Der IKD bietet Beratung, Hilfestellung Vermittlung in Angebote der sozialen Regelversorgung zu integrationsrelevanten Themen wie zum Beispiel:

  • Persönliche, innerfamiliäre und soziale Konfliktlagen zu Fragen der Erziehung, Ehe, Trennung/Scheidung, Gesundheit, Sucht und Kriminalität
  • Kindergarten, schulische und berufliche Ausbildung, Erwachsenenbildung
  • Umgang mit Behörden, Leistungen nach SGB II und XII, Wohngeld, Kindergeld, Elterngeld, Arbeitsförderungsgesetz, Rente, Schuldenregulierung
  • Grundlagen zum Aufenthaltsrecht, Familienzusammenführung, Integration und Einbürgerung nach dem aktuellen Zuwanderungsgesetz
    Die individuelle Beratung des IKD unterstützt Potentiale und Ressourcen von Menschen mit Zuwanderungshintergrund.

    Trotz Freiwilligkeit ist es das Kernziel, die Klienten langfristig an die Angebote zu binden, sie in ihren Lebenslagen zu begleiten und die Selbstorganisation zu stärken. Die Klienten haben feste Ansprechpartner in ihren Kursen und es soll vermieden werden, dass die Klienten an andere Einrichtungen verwiesen werden, da dies ein erneutes Gefühl der Zurückweisung zur Folge haben könnte.

    (vgl. Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft 2010)

  • 5.4.2 Herausforderung für Kommunen bei der Integration

Zu- und Abwanderungen sind ein wesentliches Merkmal städtischer Gesellschaften und zeigen sich in der Dynamik im Miteinander der unterschiedlichen Kulturen. Dies birgt nicht nur Chancen der Vielfalt sondern bringt häufig interkulturelle Konflikte mit sich. Die aktive Förderung der Integration von Migranten sowie die Förderung des interkulturellen Zusammenlebens stellen Kommunen somit vor eine Daueraufgabe. Einigkeit herrscht darüber, dass Integration Herausforderungen sowohl an die Zugewanderten als auch an die Ausnahmegesellschaft stellt. Klar definierte Ziele sind annähernde Gleichberechtigung und soziale Chancengleichheit der Zugewanderten, Akzeptanz von Anderssein, der interkulturelle Austausch und die Austragung unvermeidlicher Konflikte mit friedlichen Mitteln (vgl. Krummmacher 2011, S. 359).

Auf die Situation übertragen:

Der Arbeitsauftrag des IKD sieht vor, dass Migranten schnellstmöglich in die Stadtgesellschaft integriert werden, ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist der Abbau von Sprachbarrieren. Dies hat zur Folge, dass sich der Nachbarschaftstreff besonders um die Themen Sprache und Bildung bemüht und als ein wichtiges Ziel die Vermittlung in einen Deutschkurs ansieht. Um dem Willen der Institution nachzukommen, versucht die Sozialarbeiterin die Klientin für den Deutschkurs zu gewinnen und ein Ziel der Einrichtung umzusetzen.

5.5      Fähigkeiten – Was muss ich als professionelle Fachperson können?

Die Anforderungen an die Haltung der Beraterinnen können wie folgt formuliert werden.

  • Die Beraterin hat ein freundliches und offenes Auftreten.
  • Die Beraterin zeigt Offenheit für andere Kulturen und betrachtet kulturelle Unterschiede nicht wertend.
  • Die Beraterin gestaltet trotz Sprachbarrieren nonverbale Kommunikation einfühlend.
  • Die Beraterin ist empathisch.
  • Die Beraterin passt die Hilfe an die Bedürfnisse der Klientin an.
  • Die Beraterin verabredet gemeinsam mit den Klientinnen Ziele.
  • Die Beraterin motiviert die Klientinnen für weitere Angebote oder Aufgaben.
  • Die Beraterin vermittelt Vertrauen.
  • Die Beraterin pflegt einen wertschätzenden Umgang mit den Klientinnen.
  • Die Beraterin behandelt die Klientinnen respektvoll und nimmt ihre Anliegen ernst.
  • Die Beraterin urteilt nicht über das Verhalten der Klientinnen.

5.6      Organisationale, infrastrukturelle, zeitliche, materielle Voraussetzungen – Womit kann ich handeln

5.6.1 Organisationelle Voraussetzungen

  • die Sprechstunde wird immer in Anwesenheit von zwei Beraterinnen abgehalten, eine der Beraterinnen ist zusätzlich als türkische Dolmetscherin eingesetzt
  • die Sprechstunde ist als Beratungsmöglichkeit beworben (Flyer, Aushang, Internetauftritt) und den Klientinnen im Stadtteil bekannt
  • die Räumlichkeiten sind während der Beratungszeit ausschließlich für eben diese nutzbar um ein ruhiges Ambiente zu schaffen

5.6.2 Infrastrukturelle Voraussetzungen

  • die Sprechstunde findet in einem dafür vorgesehenen Beratungszimmer statt und kann somit ungestört abgewickelt werden
  • der Treff ist zentral im Stadtteil gelegen und somit fußläufig, per Bus oder Bahn optimal zu erreichen
  • durch die zentrale Lage ist eine spontane Begleitung zu Ärzte oder Ämtern während der Sprechstunde möglich
  • durch die Vernetzung im Stadtteil besteht intensiver Kontakt zu anderen Einrichtungen und Trägern

5.6.3 Materielle Voraussetzungen

  • oftmals ist es notwendig, dass Schreiben an unterschiedliche Ämter aufgesetzt und verfasst werden; der Treff ist dazu mit PCs, Druckern und Büromaterial bestens ausgestattet
  • materielle Voraussetzung für die Schaffung von “Ambiente” (z.B. Verköstigung oder Getränke für Netzwerkarbeitsgruppen)

5.6.4 Zeitliche Voraussetzungen

  • die Beratung findet 2x / Woche für je 2 Stunden statt
  • die Beratung ist hoch frequentiert und somit sind kaum intensive Einzelgespräche möglich
  • Einzeltermine werden jedoch bei Bedarf und auf Wunsch der Klientinnen außerhalb der regulären Sprechzeiten vereinbart und gerne genutzt
  • bei einem höheren Beratungsbedarf wird das Zeitfenster der Sprechstunde erweitert, es wird keiner nach Haus geschickt

5.7  Wertewissen – Welches Menschenbild verfolge ich? Welche Werte möchte ich in meiner Rolle als Beraterin vermitteln? Woraufhin richte ich mein Handeln aus

Menschenbild und Ressourcenorientierung:

Auf der Basis des humanistischen Menschenbildes sind die Potenziale und Ressourcen eines jeden Menschen in den Vordergrund zu stellen. Neben diesem humanistischen Ansatz hat auch die Erfahrung in der Praxis verdeutlicht, dass die Orientierung auf Defizite und die damit verbundene eindimensionale Sicht auf die Probleme des Klienten kaum Erfolge erzielt haben. Die Ressourcenorientierung gilt somit in den meisten Bereichen als Handlungsgrundlage der Sozialen Arbeit und stärkt die Selbstwirksamkeit des Klienten (vgl. Jeschke 2010, S. 51).

Auf die Situation übertragen:

Die Klientin ist sehr verunsichert und sich der eigenen Ressourcen noch nicht bewusst. Ihr Potenzial liegt besonders in dem eigenen Willen etwas zu verändern und dem Rückhalt ihrer Familie. Ihr Besuch im Treff ist der erste Schritt um die Selbstwirksamkeit zu stärken. Ihr Sprachdefizit wird zwar angesprochen, darf aber nicht Schwerpunkt der Beratung werden. Der Wunsch nach Arbeit ist im Gespräch stärker zu fokussieren als die bestehende Arbeitslosigkeit.

Lebensweltkonzept:

Die Umsetzung der Lebensweltorientierung nach Thiersch fordert die Professionellen der Sozialen Arbeit auf, ihr professionelles Handeln danach auszurichten, wie sich die individuellen Lebenslagen der Klienten zeigen. Ausgangspunkte sind hierbei die biographischen, subjektiven und objektiven Möglichkeiten des Klienten und nicht  die Einschätzungen der Professionellen über den Fall. Die Klienten sind ganzheitlich in ihrem Umfeld und ihren Lebenslagen zu betrachten und bilden die Grundlage für die weitere Hilfeplanung. Das Lebensweltkonzept wird nicht als theoretisches Konzept verstanden sondern als professionelle Haltung empfunden, die Akzeptanz und Respekt für die Klienten und ihre Bedarfe vermittelt (vgl. Jeschke 2010, S. 51).

Auf die Situation übertragen:

Die Klientin kommt aus Bulgarien und lebt mit ihrer Familie erst seit kurzem in Deutschland. Aufgrund ihrer Biographie kann ihre Zurückhaltung gegenüber den türkischen Frauen verstanden werden uns muss respektiert werden. Ihre Deutschkenntnisse sind trotz der bereits gelebten Monate in Deutschland sehr schlecht, da sie sich bis jetzt um die Wohnung, Schule und um Amtsgänge gekümmert hat. In ihrer jetzigen Lebenslage fühlt sie sich mit einem Deutschkurs überfordert. Dies gilt es zu akzeptieren und darf nicht verurteilt werden.

Berufskodex und Berufsethik:

Da Soziale Arbeit aus ethischen Gründen eine Menschenrechtsprofession ist, leiten sich daraus die Berufsethik und die berufsethischen Prinzipien ab.

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) formuliert hierbei Prinzipien, die auf die Menschenrechte und Menschenwürde zum einen, und auf Soziale Gerechtigkeit zum anderen eingehen.

Für die Sozialarbeit entwickeln sich daraus Handlungsgrundsätze, die darauf abzielen, die Selbstbestimmungsrechte des Klienten zu schützen, so dass der Klientenwille im Vordergrund steht. Wichtig ist es daher, die Bedarfe der Klientinnen zu klären und ihnen nicht den Willen der Organisation überzustülpen. Ferner soll soziale Teilhabe den Erhalt und die Förderung der Integration festigen, Stärken sollen gefördert und Klienten ganzheitlich betrachtet werden.

Soziale Gerechtigkeit zielt darauf ab, negativer Diskriminierung entgegenzutreten und die Verschiedenheit anzuerkennen. Dazu zählen nicht nur die Akzeptanz von Merkmalen wie Alter, Kultur oder Geschlecht sondern auch ethnische und kulturelle Unterschiede. Eine solidarische Haltung und gerechte Verteilung von Mitteln sind ebenfalls Grundsätze die nach sozialer Gerechtigkeit streben.

Die Berufsethik gilt als Herzstück der Profession der Sozialen Arbeit. Sie regelt den beruflichen Alltag, indem sie musterhaft Handlungskontexte mit ethischen Handlungsgrundsätzen verknüpft (vgl. DBSH 2015, S. 2)

Auf die Situation übertragen:

Die Klientin hat in der Vergangenheit durch ihre Diskriminierungserfahrungen bereits Zurückweisung erlebt, so dass es nun besonders wichtig ist, Diskriminierung von ihr abzuwenden und ihr ein verstärktes Gefühl des Willkommenseins zu vermitteln. Das Streben nach sozialer Gerechtigkeit ist darauf ausgerichtet, dass man ihre ethnische und kulturelle Haltung anerkennt und offen damit umgeht. Ferner muss die Integration der Klientin und in der Familie in den Stadtteil gefördert werden. Dazu gehört auch die soziale Teilhabe, welche den Kindern durch die Mitgliedschaft in einem Sportverein ermöglicht wird. Ein Antrag für das Bildungs- und Teilhabepaket ist daher zusätzlich auszufüllen. Die Klientin erklärt ihren Bedarf in der Formularhilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts sehr deutlich und weist weitere Angebote des Treffs ab. Die Selbstbestimmung des Klienten ist zu beachten, auch wenn der Treff gerne eine Teilnahme am bestehenden Deutschkurs vermitteln würde und als notwendig empfindet.

Inwiefern wurden die Qualitätsstandards umgesetzt?

Inwiefern wurde die Selbstwirksamkeit der Klientin gestärkt?
Die Klientin macht die Erfahrung, dass ihr Besuch im Treff einen positiven Verlauf genommen hat, da sie sich um die finanziellen Belange der Familie erfolgreich kümmern konnte. Es ist anzunehmen, dass die Klientin ihr selbstwirksames Handeln erkennt und ihre Zuversicht erhöht wird, dass sie die nächste Problemsituation wieder schaffen kann.

Inwiefern gestaltet die Sozialarbeiterin die Beratung ressourcenorientiert?
Der Sozialarbeiterin gelingt es nicht, eine ressourcenorientierte Beratung durchzuführen, da das Zeitfenster dies nicht zulässt. Sie kann jedoch erste Ressourcen erkennen, formulieren und der Klientin mitteilen.

Inwiefern werden das Selbstbestimmungsrecht der Klientin und der damit verbundene Klientenwille geachtet?
Die Klientin kommt in den Treff um Formalitäten zur Sicherung des Lebensunterhalts zu klären. Die Sozialarbeiterin kommt dem Willen der Klientin nach und leistet Formularhilfe.
Die Klientin reagiert allerdings auf den Vorschlag an einem Deutschkurs im Treff teilzunehmen sehr ablehnend. Die Sozialarbeiterin versucht die Klientin dennoch zu überzeugen und erklärt die Notwendigkeit des Deutschkurses. Die Klientin fühlt sich in die Ecke gedrängt. Der Sozialarbeiterin ist es an dieser Stelle nicht zuerst nicht gut gelungen, den Klientenwillen zu akzeptieren und hat ihre eigene Meinung aufstülpen wollen anstatt das Selbstbestimmungsrecht zu achten. Durch die Akzeptanz, dass die Klientin den Deutschkurs nicht besuchen möchte, stellt sie allerdings wieder ein Gleichgewicht her und achtet an dieser Stelle den Klientenwillen wieder.

Inwiefern wurden die biographischen, subjektiven und objektiven Merkmale der Klientin akzeptiert?
Die Sozialarbeiterin erfährt von der Hektik der letzten Monate durch die Zuwanderung der bulgarischen Familie nach Deutschland. Sie hat Verständnis dafür, dass die Klientin bisher keine Kraft für einen Deutschkurs gefunden hat und vermittelt dies auch.

Inwiefern macht die Klientin positive Erfahrungen mit Frauen aus anderen Kulturen oder Ethnien? Inwiefern muss sie keine Angst vor Diskriminierung haben?
Die Klientin wird den anderen Frauen im Treff vorgestellt und sehr herzlich von den türkischen Frauen aufgenommen. Die Klientin macht die Erfahrung, dass sie trotz kultureller oder ethnischer Unterschiede keine Diskriminierung oder Ablehnung zu befürchten hat.

Inwiefern erfährt die Klientin Unterstützung in der Bearbeitung ihrer Formulare zur Sicherung ihres Lebensunterhalts?
Die Klientin findet Unterstützung in der Bearbeitung ihrer Formulare zur Sicherung ihres Lebensunterhalts und weiß, dass sie auch in Zukunft Unterstützung findet. Die Klientin vermittelt, dass sie dadurch weniger Sorgen hat und sich auf andere Dinge konzentrieren kann.

Inwiefern werden der Klientin und ihrer Familie soziale Teilhabe ermöglicht?
Die Sozialarbeiterin füllt einen Antrag für das Bildungs- und Teilhabepaket aus und ermöglicht den Kindern so eine Mitgliedschaft in einem Sportverein zur besseren Integration.

Wie muss ich handeln, um die Qualitätsmerkmale erfüllen zu können? Was hätte ich anders und besser machen können?

Die Reflexion anhand der Qualitätsstandards hat gezeigt, dass es der Sozialarbeiterin zuerst nicht gelungen ist, die Selbstbestimmung der Klientin zu achten. Die Sozialarbeiterin wollte bereits im ersten Beratungsgespräch die Notwendigkeit des Deutschkurses verdeutlichen und beharrte auf ihrer Meinung. Trotz ablehnender Haltung der Klientin versucht die Sozialarbeiterin immer wieder die Teilnahme am Deutschkurs zu verpflichten. Der Sozialarbeiterin ist es auch nicht gelungen, der Klientin die Angst vor dem Deutschkurs zu nehmen und sie für neue Termine verbindlich zu motivieren. 

In Zukunft wird die Sozialarbeiterin den soziologischen, biographischen, politischen Hintergrund der Klientin achten und besser auf ihre Bedarfe eingehen. Sie wird die Klientin in die Einrichtung einladen und ihr das Café und die dazu gehörenden Frauen nochmals vorstellen. Die Klientin soll so Vertrauen in die Umgebung gewinnen und ein Gefühl von Akzeptanz entwickeln. Ihr wird deutlich gemacht, dass die Angebote, wie z.B. der Deutschkurs, freiwillig sind und sie selbst bestimmt, ob sie eine Teilnahme wünscht. Die Sozialarbeiterin wird nach Methoden suchen um eine motivierende Beratung durchführen zu können. 

Dieses neue Wissen wird der Klientin in Zukunft zeigen, dass ihre Selbstbestimmung und ihr damit verbundener Wille Priorität haben und Akzeptanz finden. Das entstehende Vertrauen in die Sozialarbeiterin werden der Klientin und der Sozialarbeiterin helfen eine vertrauensvolle Beziehung zueinander aufzubauen.

bamf – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2015): http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb24-rumaenien-bulgarien.html;jsessionid=DFF5FE39CC06B1B944B1CE9FB35B52A4.1_ cid286?nn=1367522

DBSH – Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (2015): http://www.dbsh.de/ fileadmin/downloads/Ethik.Vorstellung-klein.pdf

Freise, Josef (2007): Interkulturelle Soziale Arbeit. Theoretische Grundlagen – Handlungsansätze – Übungen zum Erwerb interkultureller Kompetenz.

2. durchgesehene Auflage. Schwalbach: Wochenschau Verlag.

Friedrich, Sibylle (2010): Arbeit mit Netzwerken. In: Möbius, Thomas; Friedrich, Sybille (Hrsg.): Ressourcenorientiert Arbeiten. Anleitung zu einem gelingenden Praxistransfer im Sozialbereich. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 63-105.

Gaitanides, Stefan (2011): Zugänge der Familienarbeit zu Migrantenfamilien. In: Fischer, Veronika; Springer, Monika (Hrsg.): Handbuch. Migration und Familie. Schwalbach: Wochenschau Verlag, S. 323-333.

Han, Petrus (2010): Soziologie der Migration. 3. Auflage. Stuttgart: Lucius & Lucius Verlagsgesellschaft mbH.

Herriger, Norbert (2014): Empowerment in der Sozialen Arbeit. Eine Einführung, 5. erweiterte und aktualisierte Auflage. Stuttgart: Kohlhammer.

Jeschke, Karin (2010): Systemisches Arbeiten. In: Möbius, Thomas; Friedrich, Sybille (Hrsg.): Ressourcenorientiert Arbeiten. Anleitung zu einem gelingenden Praxistransfer im Sozialbereich. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 51-61.

Krummacher, Michael (2011): Herausforderung für Kommunen bei der Integration. In: Fischer, Veronika; Springer, Monika (Hrsg.): Handbuch. Migration und Familie. Schwalbach: Wochenschau Verlag, S. 359-373.

Möbius, Thomas (2010): Arbeit mit individuellen Ressourcen. In: Möbius, Thomas; Friedrich, Sybille (Hrsg.): Ressourcenorientiert Arbeiten. Anleitung zu einem gelingenden Praxistransfer im Sozialbereich. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 107-124.

Ost-West. Europäische Perspektiven (2015): http://www.owep.de/artikel/622/muslime-in-bulgarien.

Schulz von Thun, Friedemann (2013): Miteinander reden: 1. Störungen und Klärungen. Allgemeine Psychologie der Kommunikation. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag GmbH.

Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft (2010).

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